Wann reicht tatsächliches Handeln aus, um steuerstrafrechtlich wie ein Geschäftsführer behandelt zu werden? Dieser Frage widmet sich unser neuer Praxisticker (Nr. 38/2024). Ausgehend von einem fiktiven Sachverhalt erläutert der Beitrag die Voraussetzungen der faktischen Geschäftsführung und ordnet insbesondere die sogenannte „6-von-8-Rechtsprechung“ praxisnah ein. Zum Abschluss geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen für den Berateralltag.
Für die Praxis bedeutet das:
Steuerliche Verantwortung kann auch Personen treffen, die formell nicht bestellt sind, tatsächlich aber leitend tätig sind.
Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 38/40
Faktische Geschäftsführung – Verantwortung entsteht nicht nur auf dem Papier.
Wer tatsächlich lenkt, steuert und entscheidet, kann auch steuerlich und steuerstrafrechtlich in den Fokus geraten. Wir unterstützen dabei, Verantwortlichkeiten sauber einzuordnen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
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Praxisticker Nr. 38/2024
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Maximilian Krämer LL.M.
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Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
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Malte Norstedt LL.M. Eur.
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