Der LSWB-Praxisticker (Nr. 22/2024) greift eine praxisrelevante Besonderheit beim Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO und der Ausnahmeregelung des § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO auf. Wir zeigen, zu welchem kuriosen Ergebnis es im Einzelfall kommen kann und schließen den Beitrag mit einem wertvollen Tipp für solche Situationen ab.
Für die Praxis bedeutet das:
Ein genaue Analyse des Zusammenspiels aus Verspätungszuschlag und Ausnahmeregelung im Einzelfall ist absolut notwendig!
Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 22/2024
Verspätungszuschlag und Ausnahmeregelung – im Detail oft überraschend.
Gerade bei Fristen, Sanktionen und atypischen Ergebnissen lohnt sich der genaue Blick in das Zusammenspiel der Vorschriften. Wir unterstützen dabei, Besonderheiten rechtzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen für die Beratungspraxis zu entwickeln.
Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Verspätungszuschlag Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen.
Praxisticker Nr. 22/2024
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger
T
+49 89 273 740 110
M
+49 170 68 29 712
E
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de
Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.