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Praxisticker Nr. 36/2025: BFH: Schluss mit „Richtsatzschätzung first“

DNK

Im aktuellen LSWB-Praxisticker (Nr. 36/2025) werfen wir einen Blick auf ein sehr aktuelles Thema von hoher Relevanz für die Beratung im Steuer- und Steuerstrafrecht: Wir erläutern, worüber der BFH im Urteil vom 18.06.2025 – X R 19/21 zu entscheiden hatte und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Praxis hat. 

Nach einer knappen Einführung in die Richtsatzsammlung widmen wir uns der Entscheidung des BFH. Auf die Skizzierung des Sachverhalts folgt eine Auseinandersetzung mit der Argumentation des BFH. Dabei legen wir den Fokus auf das Wesentliche: die Auswirkungen des Urteils auf die Praxis. 

Besonders im Fokus: 

  • Einordnung der Richtsatzsammlung 
  • Kernaussagen des BFH 
  • Folgen für Betriebsprüfung und Verteidigung 

Für die Praxis bedeutet das:  

Schätzungen müssen tragfähig begründet werden. Vorschnelle oder schematische Schätzungen reichen nicht in jedem Fall. 

Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 36/2025

Richtsatzschätzung, Betriebsprüfung und Verteidigung – hier geht es schnell um viel.  

Wenn Schätzungen nicht tragfähig begründet sind, entstehen erhebliche steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken. Wir unterstützen Steuerberater und Mandanten dabei, Schätzungen kritisch zu prüfen und belastbare Gegenstrategien zu entwickeln. 

Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Richtsatzsammlung Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen. 

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 36

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

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Malte Norstedt LL.M. Eur.

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Malte Norstedt LL.M. Eur.

Erscheinungsdatum:

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