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Anwalt Steuerstrafrecht München – Spezialist und Experte

Das Steuerstrafrecht gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung mit Steuer-CDs, CumEx, Umsatzsteuerkarussell, DFB und WM-Prozess, Goldfinger uvm. Es wird immer schwieriger für Privatpersonen und Unternehmen die wachsende Komplexität des Steuerstrafrechts zu beachten, damit steuerstrafrechtliche Risiken vermieden werden und Sie sich steuerlich korrekt verhalten.

Wenn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung droht:
Vertrauen Sie den Spezialisten für Steuerstrafrecht

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Reden oder Schweigen? Wir haben die jahrzehntelange Erfahrung im Steuerstrafrecht - die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Während im Steuerrecht umfassende Mitwirkungs- und Auskunftspflichten bestehen, wird das Strafrecht durch das Recht auf Schweigen bestimmt. Für den spannungsgeladenen Problembereich im Steuerstrafrecht bedarf es fundierter Fachkenntnisse sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Deshalb sind Sie bei DNK Rechtsanwälte an der richtigen Adresse: Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind die Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Die Beratung erfolgt durch einen hochqualifizierten Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht mit Fachkenntnissen und langjährigen Erfahrungen im Steuerstrafrecht. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

DNK Rechtsanwälte: Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in der Nähe

Wenn Expertise sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht gefragt ist …

… sollten Sie auch zu einem Fachmann für Steuerstrafrecht gehen, der Beides beherrscht. Die richtige Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung ist ohne die richtigen Kenntnisse des materiellen Steuerrechts nicht möglich. Denn jede Steuerhinterziehung setzt voraus, dass der Beschuldigte die vermeintlich hinterzogene Steuer tatsächlich dem Finanzamt schuldet. Das materielle Steuerrecht ist komplex, unübersichtlich und ändert sich ständig. Bei steuerlich komplexen Sachverhalten ist aus diesem Grund die Einbindung eines versierten Steuerberaters in das Verteidigungsteam unerlässlich. Die Anwälte von DNK Rechtsanwälte aus München greifen hierfür auf ihr umfangreiches Netzwerk zurück.

Unsere Erfahrungen und Kompetenzen Steuerstrafrecht:

  • Jahrelange Erfahrung und Fachwissen im Steuerstrafrecht mit jährlichen Fortbildungen
  • Starkes Netzwerk und enge Kooperation von Steueranwalt und Steuerberater
  • Verhandlung und Kommunikation mit dem Finanzamt und den Steuerbehörden
  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung
  • Ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts
  • Diskrete, vertrauensvolle und persönliche Betreuung und Beratung
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende

Was ist Steuerhinterziehung? Anwalt für Steuerstrafrecht in München klärt auf:

Steuerhinterziehung bedeutet, dass falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden. Dies erheblichen Tatsachen einer Person oder eines Unternehmens müssen zu einem Steuerschaden führen. Dies bedeutet, dass die Person oder das Unternehmen absichtlich Steuern vermeidet oder reduziert (Steuerverkürzung).

Bei der Steuerhinterziehung ist eine vorsätzliche und absichtliche Handlung Voraussetzung. Keine Steuerhinterziehung sind Unachtsamkeiten oder versehentliche Fehler bei der Steuererklärung. Genau hier entstehen Probleme in der Praxis, da das Finanzamt gegen den Steuerpflichtigen ermittelt, sodass Sie sich frühzeitig beraten lassen müssen.

Die Strafen zwischen der einfachen Steuerhinterziehung und der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall unterscheiden sich deutlich. Eine einfache Steuerhinterziehung ist, wenn Einkünfte nicht erklärt werden oder falsche Angaben gemacht werden. Eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall liegt vor, wenn die hinterzogene Steuer und der Steuerschaden mehr als 50.000 Euro beträgt. Die Höhe der Strafen unterscheiden sich deutlich.

Wenn Sie in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten, so kontaktieren Sie unsere Anwälte für Steuerstrafrecht in München! Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung können wir die Strafe vermeiden oder erheblich reduzieren.

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung? Die Experten im Steuerstrafrecht klären auf:

Die Steuerhinterziehung in Deutschland ist mit § 370 der Abgabenordnung als Straftatbestand definiert. Die möglichen Strafen für Steuerhinterziehung in Deutschland sind folgende:

  • Geldstrafe (bei einfacher Steuerhinterziehung) – Die Geldstrafe richtet sich bei einer Steuerstraftat nach verschiedenen Faktoren wie der Höhe der Steuerhinterziehung, der zeitlichen Dauer der Steuerhinterziehung und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beschuldigten.
  • Freiheitsstrafe: In schweren Fällen von Steuerhinterziehung kann das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen. Wie lange das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, richtet sich nach der Schwere der Straftat. Bei einfacher Steuerhinterziehung darf eine Freiheitsstrafe bis maximal 5 Jahre erfolgen, bei besonders schweren Fällen darf die Freiheitsstrafe auf bis zu 10 Jahre erhöht werden. Mit einer Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro liegt ein beispielsweise ein besonders schwerer Fall vor. Bei einer günstigen Sozialprognose wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Einzelfallentscheidung: Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen im Steuerstrafrecht (ob Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährung) von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Bei einer wiederholten Steuerhinterziehung oder besonders schwerer Steuerhinterziehung können die Strafen steigen und auch den Beruf gefährden. Unsere Erfahrung und Expertise helfen Ihnen die Strafe zu vermeiden oder erheblich zu reduzieren.

Schnell handeln hilft: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kontaktieren Sie uns als Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in München.

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Nutzen Sie unser Leistungsangebot Steuerstrafrecht:

Selbstanzeige

Die strafbefreiende wirksame Selbstanzeige gehört zum Hochreck des Steuerrechts. Dadurch wird ein Steuerstrafverfahren entweder komplett vermieden oder führt nach kurzer Zeit zur Einstellung ohne weitere Folgen. Straffreiheit muss dabei durch die Selbstanzeige erarbeitet werden. Dabei müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein! Zwingende Kenntnisse des Steuerstrafrechts sind dabei unabdingbar. Die Kanzlei DNK Dinkgraeve Norstedt Krämer übernimmt die Beratung, Vorbereitung und Einreichung von Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung für Sie sowie die anschließende Aufarbeitung mit dem Finanzamt.

Betriebsprüfung und Steuerstraftat

Der Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat schließt die Anordnung einer Außenprüfung oder Betriebsprüfung nicht aus. Bei der steuerlichen Außenprüfung handelt es sich um eine voraussetzungslose Prüfungsermächtigung. Der Anfangsverdacht einer Straftat spielt daher auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs keine Rolle. Wir überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie den Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 10 Betriebsprüfungsordnung bei Verdacht einer Steuerstraftat während einer Betriebsprüfung. Mit jahrelanger Praxiserfahrung wird der Kontakt mit dem Prüfer oder dem Sachgebietsleiter gesucht, um eine Lösung des Problems zu erzielen.

Durchsuchung und Beschlagnahme

Der worst case ist eingetreten und die Ermittlungsbeamten stehen zur Durchsuchung vor Ihrer Tür. Wir sind Ihr Ansprechpartner in dieser beabsichtigten Überrumpelungssituation. Die Zulässigkeit der Durchsuchung richtet sich danach, ob die betroffene Person, bei welcher durchsucht wird, Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder unverdächtig ist. Dabei ist die Durchsuchung nur zulässig zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Beschlagnahme bestimmter im Durchsuchungsbeschluss konkret bezeichneter Gegenstände. Damit die Durchsuchung für Sie, Ihre Angehörigen oder Mitarbeiter so transparent und ruhig wie möglich abläuft, koordinieren wir für Sie die Arbeit mit den Ermittlungsbehörden, um den Druck von Ihrer Person zu nehmen.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht in München:

  • Vertretung bei allen Angelegenheiten im Steuerstrafrecht
  • Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
  • Steueranwalt für München und bundesweit
  • Kommunikation mit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft
  • Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige durch Steueranwalt
  • Betreuung und Abschluss bei einer Betriebsprüfung durch Steueranwalt
  • Klageverfahren und Revisionsverfahren
  • Soforthilfe im Rahmen einer Durchsuchung und Untersuchungshaft
  • Genaue Fallanalysen und Klärung der individuellen Sachlage

Das hochspezialisierte Kanzleiteam blickt hinsichtlich dieser hochkomplexen Themenfelder auf jahrelange Erfahrungen aus zahlreichen Steuerstrafverfahren und wirksamen strafbefreienden Selbstanzeigen zurück. Wir stehen Ihnen bundesweit sowohl bei der präventiven steuerrechtlichen Gestaltung zur Seite als auch in der Situation, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Verteidigung in Steuerstrafsachen und der Vertretung gegenüber sämtlichen Maßnahmen der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle und auch der Staatsanwaltschaft.

Ihr Spezialist im Bereich des Steuerstrafrechts ist:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

DNK Rechtsanwälte betreuen Sie außerdem in den Bereichen:

Steuerrecht Erbrecht & Nachfolgeberatung Berater für Berater Tax Compliance
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