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Daniel Dinkgraeve LL.M. / EMBA ✟

Namens- und Gründungspartner der Dinkgraeve Rechtsanwälte PartGmbB, heute DNK Rechtanwälte PartGmbB

war Rechtsanwalt seit 2005, Fachanwalt für Steuerrecht seit 2008, Fachanwalt für Strafrecht seit 2021

Werdegang

Bereits vor seinem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität zu Köln, der Université de Lausanne und der Ludwig-Maximilians-Universität München begann Daniel Dinkgraeve seine steuerliche Tätigkeit im Rahmen einer 3-jährigen Ausbildung zum Steuerfachgehilfen in Köln. Nach dem Ersten Staatsexamen in München schloss sich das Referendariat und das Zweite juristische Staatsexamen bei dem Oberlandesgericht München an. Während Studium und Referendariat vertiefte er seine steuerrechtlichen Kenntnisse durch die Ausbildungsschwerpunkte im Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie weitere praktische Erfahrungen zunächst durch die Nebentätigkeit in einer Kölner und einer Münchener Steuerberatungskanzlei und später als mehrjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Streck Mack Schwedhelm in München, einer der führenden Steuerrechtskanzleien Deutschlands. Mit Erlangung der Rechtsanwaltszulassung gründete Daniel Dinkgraeve im Jahr 2005 seine eigene Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in München.

Zusätzliche Qualifikationen, Tätigkeiten und Engagements

Aufgrund jeweiligen Nachweises besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse wurde Daniel Dinkgraeve im Jahr 2008 der Titel Fachanwalt für Steuerrecht und im Jahr 2021 der Titel Fachanwalt für Strafrecht von der Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht München verliehen. Neben seiner Anwaltstätigkeit absolvierte Daniel Dinkgraeve in den Jahren 2007 bis 2012 zur Vertiefung seiner Kenntnisse zudem zwei Masterstudiengänge. An der Wirtschaftsuniversität Wien nahm er an einem 2-jährigen Postgraduierten-Studium zum internationalen Steuerrecht teil, welches er in 2009 als LL. M. International Tax Law abschloss. Sodann folgte ein 2-jähriger Masterstudiengang im Bereich Private Wealth Management an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster/School of Tax and Business Law mit dem Abschluss EMBA Private Wealth Management.

Seit Anfang 2012 verantwortete Daniel Dinkgraeve für die Kanzlei zudem die Fachberatung im Bereich Steuerstrafrecht, Selbstanzeige und Betriebsprüfung für die Mitglieder des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) sowie der assoziierten Steuerberaterverbände Schleswig-Holstein, Köln, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg.

 

Daniel Dinkgraeve war als Autor für verschiedene Fachpublikationen tätig, zum Beispiel für das Steueranwaltsmagazin SAM der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Steuerrecht im DAV, das DATEV Magazin, die AGENDA Steuerberaterseite, kommentierte in Zugmaier/Nöker - NWB-Praxiskommentar zur Abgabenordnung die Vorschriften §§ 32a-32j, 154 und 408-413 AO und verfasste auch regelmäßig Beiträge für den LSWB-Newsletter zu aktuellen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Themen.

Über viele Jahre hielt Daniel Dinkgraeve regelmäßig Vorträge und Seminare bei verschiedenen Berufsverbänden der Rechtsanwälte und Steuerberater zu Fragen des Steuerstrafrechts, der Außenprüfung, des Verfahrensrechts sowie der Informationsbeschaffung durch die Finanzverwaltung.

Nach seinem unerwarteten Tod im Juli 2021 entschieden sich sein Partner Malte Norstedt sowie Maximilian Krämer, heute ebenfalls Partner, die Kanzlei unter Beibehaltung des Gründernamens in DNK Dinkgraeve Norstedt Krämer Rechtsanwälte PartGmbB umzufirmieren und führen sein Lebenswerk fort.

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