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Zweitwohnungsteuer

Viele Gemeinden in Deutschland erheben in den letzten Jahren durch entsprechende Satzungen Zweitwohnungsteuern. Wohnungseigentümer und Wohnungsbesitzer erhalten immer häufiger die Aufforderung eine entsprechende Zweitwohnungssteuererklärung abzugeben. Was sollte ich hierzu wissen?, wann darf die Gemeinde überhaupt Zweitwohnungssteuer erheben?, was muss ich tun, wenn ich eine Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Zweitwohungssteuererklärung bekomme?, wie kann ich mich gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid zur Wehr setzen? Kann ich mich befreien lassen?

Um hier streitanfällige und kostenintensive Zweifelsfragen zu vermeiden, muss bei der Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung als auch bei der Prüfung des Zweitwohnungssteuerbescheides zwingend kompetenter Rechtsrat eingeholt werden. Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund vorgenommen werden, da die Zweitwohnungsteuer nicht einmalig, sondern jährlich anfällt.

Soforthilfe-Kontakt

 

Nutzen Sie unser Leistungsangebot Zweitwohnungsteuerrecht:

Steuerplanung

Eine gute Steuerplanung beugt Streitigkeiten mit den Gemeinden von Anfang an vor. Mit unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Zweitwohnungsteuer unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Zweitwohnungsteuererklärungen und nehmen bereits frühzeitig mit den Gemeinden Kontakt auf, um zeit- und kostenintensive Widerspruchs- und Klageverfahren von vornherein zu vermeiden. Sollte es dennoch zu Konflikten oder sogar Klageverfahren mit der Finanzverwaltung kommen, bildet dies eine optimale Ausgangslage.

Widerspruchsverfahren

Ist ein Zweitwohnungssteuerbescheid unrichtig? Wir geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und beraten und vertreten Sie bei der Durchführung von Widerspruchsverfahren. Die Frist beträgt hierbei im Regelfall einen Monat. Anschließend müssen sich die Gemeinden mit der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids auseinandersetzen. Wir unterstützen Sie bei allen Verfahrensabschnitten: der Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, der Einlegung und Begründung des Widerspruchs sowie dem telefonischen und schriftlichen Austausch mit den Gemeinden, um die materiell richtige Steuer festsetzen zu lassen.

Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten

Haben die bisher eingelegten Rechtsmittel nicht zum gewünschten Erfolg geführt oder ist das Widerspruchsverfahren in Ihrem Bundesland abgeschafft worden, bleibt nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dabei vertreten wir Sie und setzen Ihre Interessen im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht durch.

Unsere Leistungen im Zweitwohnungsteuerrecht im Überblick:

  • Steuerplanung
  • Einschätzung Erfolgsaussichten Vorgehen gegen Zweitwohnungsteuerbescheid
  • Widerspruchsverfahren
  • Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten

Die Zweitwohnungsteuer fällt nicht nur einmalig an, sondern jährlich an. Durch unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Zweitwohnungsteuerrechts und unsere Dozententätigkeit in diesem Bereich erhalten Sie eine überzeugende Vertretung Ihrer Interessen. Dabei halten wir die Ihnen entstehenden Kosten in Relation zu Ihrem finanziellen Interesse aufgrund der Zweitwohnungsteuer.

 

Unser Zweitwohnungssteuer-Startpaket für Ihr Recht:

  • Telefonische Erstberatung zur Zweitwohnungssteuer bis 20 Minuten durch eine Pauschale i.H.v. 95 Euro zzgl. USt
  • Prüfung des Zweitwohnungssteuerbescheides, Kurzeinschätzung anhand von Unterlagen zu den rechtlichen Möglichkeiten bis 60 Minuten durch eine Pauschale i.H.v. 190 Euro zzgl. USt
  • Weitere Schritte auf Anfrage und individueller Vereinbarung:
  • Tätigwerden im Vorfeld vor Erlass des Zweitwohnungssteuerbescheides, insbesondere Kontaktaufnahme mit der Gemeinde und das Einwirken auf eine gütliche Einigung
  • Prüfung des Zweitwohnungssteuerbescheides oder des Widerspruchsbescheides hinsichtlich der Erfolgsaussichten durch ein gerichtliches Vorgehen gegen die Bescheide, detaillierte Prüfung sowie die Erstellung eines Gutachtens
  • Führung von gerichtlichen Verfahren bzw. Widerspruchsverfahren.“

Ihr Spezialist im Bereich der Zweitwohnungsteuer ist:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

Karl Reitmeier LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

+49 89 273 740 110
karl.reitmeier@dnk-rechtsanwaelte.de

Karl Reitmeier LL.M.

DNK Rechtsanwälte betreuen Sie außerdem in den Bereichen:

Steuerrecht Erbrecht & Nachfolgeberatung Berater für Berater Tax Compliance
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