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DNK Rechtsanwälte als Berater für Berater

Aufgrund von steigender Bürokratie und der Komplexität des Steuerrechts ist der Arbeitsaufwand für steuerberatende Tätigkeiten vorprogrammiert. Die Mandantenberatung wird intensiver und haftungsanfälliger. Gut, wenn Sie einen Spezialisten für Steuerrecht und Steuerstrafrecht an Ihrer Seite wissen! Wir reduzieren Ihren Arbeitsaufwand und bringen fundiertes Know-how in Themenkomplexen wie Berufshaftung und Berufsrecht mit – bei vollem Mandatsschutz. DNK Rechtsanwälte leisten umfassende Beratung für Sie als Berater. So können Sie Ihren Fokus auf das richten, was zählt: die umfassende Beratung Ihrer Mandanten.

Unterstützung mit Steuer-Spezialwissen, Seite an Seite.

Was Mandanten wünschen? Eine möglichst umfassende Betreuung! Deshalb ist unsere Spezialisierung entscheidend. Aber die Ressourcen der steuerberatenden Kollegen sind endlich. Wählen Sie den effektivsten und kostengünstigsten Weg, mit größtmöglicher Rechtssicherheit! Holen Sie sowohl für Mandanten als auch Ihre eigene Kanzlei in einzelnen Teilen eines Mandats oder bei Spezialfragen externen Rat ein. Auch hier steht die Rechtsanwaltskanzlei DNK als Berater für Berater ein. Wir unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit, sei es durch beratende Zusammenarbeit, durch Übernahme eines Verfahrens oder durch Beantwortung spezifischer, komplexer Einzelfragen.

Akutes Anliegen, fristgebundene Angelegenheit oder konkrete Fragen?
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Nutzen Sie unser Leistungsangebot Berater für Berater:

Beraterhaftung

Schon ein einziges Fristversäumnis kann die Frage nach der Beraterhaftung aufwerfen. Mögliche Haftungsfälle avancieren schnell zu einem zeitintensiven Problem. Beugen Sie vor: mit einer umfassenden Haftungsvorsorge, die im Kanzleiablauf implementiert wird. Wir beraten Sie und erstellen eine auf die Bedürfnisse Ihrer Kanzlei abgestimmte Strategie, die das Gefahrenpotential von Haftungsfällen erheblich verringert.

Der Haftungsfall ist bereits eingetreten? Wir helfen Ihnen die bestmögliche Vorgehensweise zu erarbeiten, kümmern uns um die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und dem Mandanten und vermeiden somit einen teuren und zeitintensiven Rechtsstreit.

Verstöße gegen das Berufsrecht

Sie haben Post von der Generalstaatsanwaltschaft oder der Steuerberaterkammer wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Berufsrecht erhalten? Im schlimmsten Fall kann ein Berufsrechtsverfahren existenzgefährdend sein. Unserer Erfahrung nach ist es besonders wichtig, von Anfang an proaktiv auf das Verfahren einzuwirken. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und soweit nötig auch im gerichtlichen Verfahren.

Sie gehen neben Ihrer Tätigkeit als Steuerberater einer Nebentätigkeit nach und sind unsicher, ob dies berufsrechtlich zulässig ist? Wir prüfen die Vereinbarkeit der Tätigkeit mit dem Berufsrecht und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, um Ihre Nebentätigkeit berufsrechtskonform auszuüben.

Geldwäsche-Compliance

Die Pflichten für Berater nach dem Geldwäschegesetz steigen seit Jahren. Mittlerweile muss eine umfangreiche Geldwäsche-Compliance vorgenommen werden. Verstöße gegen die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz werden mit Bußgeldern von bis zu 1 Mio. Euro geahndet. Unsere Rechtsanwälte entwickeln mit Ihnen eine Compliance-Struktur, die auf Ihre Kanzlei zugeschnitten ist und helfen bei der Implementierung. Für Fragen rund um das Thema Geldwäsche sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Hilfe in Steuersachen

Ein Mandant kommt mit einem Sachverhalt zu Ihnen, der außerhalb Ihres spezialisierten Fachbereichs liegt? Genau dann lässt der ohnehin stressige Arbeitsalltag keine Zeit für umfassende Recherchen? Greifen Sie auf uns zurück! Spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei beraten Sie in Steuerfragen, insbesondere in Bezug auf internationales Steuerrecht und Erbrecht oder bei Gestaltungsfragen. Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um pflichtbewusst zu handeln und eine Strafbarkeit auszuschließen. Ob vollumfängliche Beratung oder die Bearbeitung eines bestimmten Teilbereichs, liegt ganz bei Ihnen. Alle Schritte werden im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt – bei vollem Mandatsschutz. Sie bleiben alleiniger und erster Ansprechpartner für Ihre Mandanten.

Betriebsprüfung (§193 AO)

Bei Ihnen oder Ihrem Mandanten steht eine Betriebsprüfung an? Wir betreuen diese zusammen mit Ihnen! Dabei kümmern wir uns vollumfänglich um Vorbereitung, Nachbereitung und die sensible Korrespondenz mit dem Finanzamt sowie eines sich möglicherweise anschließenden Steuerstrafverfahrens. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Fallstricke und strafrechtliche Problemfelder. Egal ob Lohnsteueraußenprüfung nach § 42f EStG, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG oder eine vollumfängliche Außenprüfung, unsere jahrelange Erfahrung macht uns zu Ihrem kompetenten Partner. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen! Für Ihren Mandanten allerdings sind und bleiben Sie Ansprechpartner Nummer Eins.

Steuerstrafrecht

Gegen Ihren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet? Wir unterstützen Sie bei der Betreuung des Strafverfahrens, bei der Vertretung gegenüber der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie der Staatsanwaltschaft. Zählen Sie auf unsere jahrelange Praxiserfahrung mit Behörden und Gerichten im Steuerstrafrecht und unser sich stetig durch Fortbildungen erweiterndes Wissen und Know-how im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Weitere rechtliche Beratung für Berater

Ihr Mandant hat Fragen zur Sozialversicherungspflicht? Ihre Mandantin hat Ärger mit Mitgesellschaftern oder es droht gar der Ausschluss aus der Gesellschaft? Im Rahmen von Steuerberatungsmandaten tauchen oft Rechtsfragen auf, die Sie als Steuerberater nicht beantworten dürfen oder die außerhalb Ihres Tätigkeitsfeldes liegen. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Besonders folgende Rechtsgebiete sind in diesem Zusammenhang interessant:

  • Sozialversicherungsrecht, insb. Statusfeststellungsverfahren
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht

Unsere Leistungen für Berater im Überblick:

  • Beratung einzelner Spezialfragen wie beispielsweise im internationalen Steuerrecht, Strafrecht, Erbrecht oder bei Steuergestaltungen
  • Berufshaftung und Berufsrecht
  • projektbezogene Beratung in Absprache mit Ihnen
  • Beratung in akuten fristgebundenen Anliegen
  • Mediation mit Mandanten und Versicherungen
  • Beratung und Implementierung einer Geldwäsche-Compliance
  • Beratung und Vertretung bei Berufsrechtsverstößen
  • Beratung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung, Vertretung und Verteidigung bei Steuerstrafverfahren
  • Ihr Ansprechpartner bei rechtlich hochkomplexen Fragestellungen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Steuerrecht, Erbrecht und Steuerstrafrecht. Durch langjährige Erfahrung in diesen Fachbereichen und mit Steuerberater-Kooperationen beraten wir Sie umfassend. Unserer Steuerberatermandanten profitieren von der engen Zusammenarbeit unserer Kollegen untereinander sowie der großen Fachkompetenz, die wir durch ständige Fortbildung sicherstellen.

Ihre Ansprechpartner für die Beratung von Beratern sind:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

Malte Norstedt LL.M. Eur.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht

+49 89 273 740 110
malte.norstedt@dnk-rechtsanwaelte.de

Malte Norstedt LL.M. Eur.

DNK Rechtsanwälte betreuen Sie außerdem in den Bereichen:

Steuerrecht Steuerstrafrecht Erbrecht & Nachfolgeberatung Tax Compliance
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