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Anwalt Steuerstrafrecht Nürnberg – Spezialist und Experte

DNK Rechtsanwälte ist Ihre erste Adresse für Steuerstrafrecht in Nürnberg! Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Verteidigung und Beratung in allen Angelegenheiten des Steuerstrafrechts. In einer dynamischen Stadt wie Nürnberg, die als wirtschaftliches Zentrum Frankens bekannt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, Ihre steuerlichen Angelegenheiten in sicheren Händen zu wissen, die auch die wachsende Komplexität des Steuerstrafrechts beachten.

Wenn wegen Steuerhinterziehung ein Steuerstrafverfahren droht:
Vertrauen Sie den Experten für Steuerstrafrecht

Soforthilfe-Kontakt

 

Wir haben die jahrzehntelange Erfahrung im Steuerstrafrecht - Das Steuerstrafrecht ist die komplexe Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Damit können wir Ihre Frage beantworten: Reden oder Schweigen? Im Strafrecht herrscht das Recht auf Schweigen, während das Steuerrecht umfassende Mitwirkungspflichten vorsieht. Deshalb sind Sie bei DNK Rechtsanwälte an der richtigen Adresse: Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind die Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Warum ist das Steuerstrafrecht wichtig?

Das Steuerstrafrecht befasst sich mit Verstößen gegen steuerliche Vorschriften, die schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dazu zählen Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und andere Straftatbestände im Zusammenhang mit Steuern. Diese Delikte können erhebliche finanzielle Strafen und sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben. Daher ist es unerlässlich, bei jeglichem Verdacht auf ein steuerstrafrechtliches Vergehen sofort rechtlichen Rat von Experten und Spezialisten einzuholen.

Ihre Beratungen erfolgen bei DNK Rechtsanwälte durch einen hochqualifizierten Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht mit Fachkenntnissen und langjährigen Erfahrungen im Steuerstrafrecht. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

DNK Rechtsanwälte: Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in der Nähe

Wenn Expertise sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht gefragt ist …

… ist der Gang zu einem Fachmann für Steuerstrafrecht zwingend, dessen Kompetenz in beiden Bereichen liegt. Eine effektive Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung erfordert fundierte Kenntnisse im materiellen Steuerrecht. Für eine Steuerhinterziehung muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte die angegebene Steuer tatsächlich dem Finanzamt schuldet. Da das materielle Steuerrecht komplex, oft undurchsichtig und ständig im Wandel ist, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater bei komplizierten steuerlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung. Die Anwälte der Kanzlei DNK Rechtsanwälte aus Nürnberg nutzen hierfür ihr umfassendes Netzwerk, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten.

Unsere Erfahrungen und Kompetenzen Steuerstrafrecht:

  • Jahrzehntelanges Fachwissen und Erfahrung im Steuerstrafrecht mit jährlichen Fortbildungen
  • Enge Kooperation und starkes Netzwerk von Steueranwalt und Steuerberater 
  • Kommunikation und Verhandlung mit den Steuerbehörden und dem Finanzamt
  • Bundesweite Verteidigung und Vertretung 
  • Ausgewiesene Spezialisten und Experten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts
  • Vertrauensvolle, diskrete und persönliche Beratung und Betreuung
  • Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende

Was ist Steuerhinterziehung? Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg klärt auf:

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn bewusst falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gemacht werden, die zu einem Steuerschaden führen. Dies bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen absichtlich Steuern vermeidet oder reduziert, was als Steuerverkürzung bezeichnet wird.

Voraussetzung für Steuerhinterziehung ist eine vorsätzliche und absichtliche Handlung. Unachtsamkeiten oder versehentliche Fehler bei der Steuererklärung gelten nicht als Steuerhinterziehung. In der Praxis ergeben sich häufig Probleme, wenn das Finanzamt Ermittlungen gegen den Steuerpflichtigen aufnimmt. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Die Strafen unterscheiden sich deutlich zwischen einer einfachen Steuerhinterziehung und einem besonders schweren Fall. Bei einer einfachen Steuerhinterziehung werden Einkünfte nicht korrekt angegeben oder es werden falsche Angaben gemacht. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die hinterzogene Steuer mehr als 50.000 Euro beträgt. Die Höhe der Strafen variiert je nach Schwere des Falls erheblich.

Sollten Sie verdächtigt werden, Steuern hinterzogen zu haben, zögern Sie nicht, uns als Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg zu kontaktieren. Mit unserer Expertise und Erfahrung können wir helfen, die Strafe zu vermeiden oder erheblich zu mindern.

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung? Die Experten im Steuerstrafrecht informieren:

In Deutschland wird Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung als Straftat geahndet. Die Strafen für Steuerhinterziehung können folgende Formen annehmen:

  • Geldstrafe: Bei einfacheren Fällen von Steuerhinterziehung kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Summe der hinterzogenen Steuern, der Dauer der Tat und den finanziellen Verhältnissen der Betroffenen.

  • Freiheitsstrafe: In schwerwiegenderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe. Die Länge dieser Strafe hängt von der Schwere des Vergehens ab. Bei einfachen Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre betragen, während bei besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre möglich sind. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die hinterzogene Steuersumme 50.000 Euro übersteigt. Unter bestimmten Bedingungen, wie einer positiven Sozialprognose, kann die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

  • Einzelfallentscheidung: Die genaue Strafzumessung, ob Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährung, hängt immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Wiederholte Steuerhinterziehungen oder besonders schwere Vergehen können zu höheren Strafen führen und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Erfahrung und unser Fachwissen helfen Ihnen, Strafen zu vermeiden oder erheblich zu mildern.

  • Schnelles Handeln ist wichtig: Bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung sollten Sie umgehend handeln und uns als Anwalt für Steuerstrafrecht in Nürnberg kontaktieren.

 

 

Soforthilfe-Kontakt

 

Nutzen Sie unser Leistungsangebot Steuerstrafrecht:

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung ist ein anspruchsvolles Instrument im Steuerrecht. Sie ermöglicht es, ein Steuerstrafverfahren vollständig zu vermeiden oder zügig ohne weitere Konsequenzen einzustellen. Damit Straffreiheit erreicht wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, und eine fundierte Kenntnis des Steuerstrafrechts ist dabei unverzichtbar. Die Kanzlei DNK Rechtsanwälte übernimmt für Sie die Beratung, Vorbereitung und Einreichung von Selbstanzeigen, um eine strafbefreiende Wirkung zu erzielen, sowie die anschließende Kommunikation mit dem Finanzamt.

Betriebsprüfung und Steuerstraftat

Ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat schließt eine Außen- oder Betriebsprüfung nicht aus. Die steuerliche Außenprüfung ist ohne besondere Voraussetzungen zulässig, da der Anfangsverdacht einer Straftat nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dabei keine Rolle spielt. Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, einschließlich der Belehrungspflicht gemäß § 10 der Betriebsprüfungsordnung bei Verdacht auf eine Steuerstraftat während einer Prüfung. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, effektiv mit dem Prüfer oder dem Sachgebietsleiter zu kommunizieren, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Durchsuchung und Beschlagnahme

Sollten Ermittlungsbeamte eine Durchsuchung bei Ihnen durchführen, stehen wir Ihnen in dieser überraschenden Situation zur Seite. Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung hängt davon ab, ob die durchsuchte Person als Täter, Teilnehmer oder unverdächtig gilt. Eine Durchsuchung darf nur durchgeführt werden, um den Beschuldigten zu ergreifen oder bestimmte, im Durchsuchungsbeschluss aufgeführte Gegenstände zu beschlagnahmen. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, um die Situation für Sie, Ihre Familie oder Ihre Mitarbeiter so klar und stressfrei wie möglich zu gestalten und den Druck von Ihnen zu nehmen.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht in München:

  • Vertretung bei allen Angelegenheiten im Steuerstrafrecht
  • Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung
  • Steueranwalt für München und bundesweit
  • Kommunikation mit der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft
  • Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige durch Steueranwalt
  • Betreuung und Abschluss bei einer Betriebsprüfung durch Steueranwalt
  • Klageverfahren und Revisionsverfahren
  • Soforthilfe im Rahmen einer Durchsuchung und Untersuchungshaft
  • Genaue Fallanalysen und Klärung der individuellen Sachlage

Das hochqualifizierte Team der Kanzlei DNK verfügt über langjährige Erfahrung in komplexen Steuerstrafverfahren und bei der Durchführung erfolgreicher strafbefreiender Selbstanzeigen. Wir unterstützen Sie bundesweit sowohl bei der vorbeugenden steuerrechtlichen Planung als auch in schwierigen Situationen, in denen bereits Probleme entstanden sind. Dazu gehören die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung in Steuerstrafsachen sowie die Vertretung bei allen Maßnahmen der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle und der Staatsanwaltschaft.

Ihr Experte und Spezialist im Bereich des Steuerstrafrechts ist:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

DNK Rechtsanwälte betreuen Sie außerdem in den Bereichen:

Steuerrecht Erbrecht & Nachfolgeberatung Zweitwohnungsteuer Berater für Berater Tax Compliance
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