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Praxisticker Nr. 836: Bruchteilseigentum geerbt? Jetzt nichts überstürzen

DNK Rechtsanwälte Norstedt Krämer ddd

Ein nicht ungewöhnlicher Bestandteil der Erbschaftsmasse: Das Bruchteilseigentum.

Ein Bruchteilseigentum ist anzunehmen, wenn eine Sache mehreren Personen gehört und jeder über seinen Anteil (Bruchteil) an der Sache frei verfügen kann. Besonders häufig ist das Bruchteilseigentum bei Grundstücken anzutreffen. Im Gegensatz zum Wohnungseigentum (WEG) sind die Bruchteile rein ideeller Natur. Dem Bruchteilseigentümer gehört kein räumlich abgegrenzter Bereich des Grundstücks (etwa eine bestimme Etage oder eine bestimmte Wohnung). 

Der LSWB-Praxisticker zeigt wie sich die dargestellte Rechtsnatur des Bruchteilseigentums auf die erbschaft- bzw. schenkungsteuerrechtliche Bewertung auswirkt und wie daraus entstehende Problemstellungen präventiv vermieden werden können.

 

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 836

Erscheinungsdatum:

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