Steuern bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien sollen dieses Jahr noch wesentlich steigen
Der Gesetzgeber plant im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wesentliche Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Erreichung einer verkehrswertnäheren Bewertung von Immobilien und damit einhergehend einer wesentlichen Erhöhung des Bewertungsergebnisses von Immobilien – je nach Gebäude zwischen 30 - 50% höher. Diese Änderungen sollen bereits ab 01.01.2023 greifen.
Welche Bedeutung hat die Gesetzesänderung für Immobilien?
Das Bewertungsgesetz hat diverse Schnittstellen mit den Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts: Wertermittlung, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren
Das Bewertungsgesetz (BewG) ist maßgebend für die Ermittlung des Werts von Vermögensgegenständen - beispielsweise einer Immobilie. Damit ist das Bewertungsgesetz eine grundlegende Ausgangsgröße zur Ermittlung der letztendlichen Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Denn je höher oder niedriger der ermittelte Wert ist, desto niedriger bzw. höher letztendlich die Steuerlast.
Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren werden insbesondere Wohnungseigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser bewertet. Dabei werden zur Wertermittlung Kaufpreise von Grundstücken herangezogen, die mit dem zu bewertenden Objekt hinsichtlich Wert beeinflussender Merkmale hinreichend übereinstimmen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist vor allem heranzuziehen bei Mietwohngrundstücken sowie Geschäftsgrundstücken. Bei dieser Bewertungsmethode wird der Wert des Gebäudes getrennt vom Bodenwert (Wert des unbebauten Grundstücks) ermittelt.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren kommt zur Anwendung, wenn keine Vergleichswerte im Rahmen des Vergleichswertverfahrens zur Verfügung stehen – was nicht selten der Fall ist – sowie bei sonstigen bebauten Grundstücken, wenn das Ertragswertverfahren nicht anzuwenden ist. Auch beim Sachwertverfahren ist der Wert des Gebäudes getrennt vom Bodenwert (Wert des unbebauten Grundstücks) zu ermitteln. Dieser basiert jedoch auf anderen Bewertungsfaktoren als das Ertragswertverfahren.
Welche Änderungen sind bei der Schenkung von Immobilien geplant?
Durch das Jahressteuergesetz 2022 sollen insbesondere das Ertragswert- und Sachwertverfahren geändert werden. Insbesondere führen die geplante Neufassung zur Ermittlung von Bewirtschaftungskosten sowie die geplante Einführung von Regionalfaktoren zu einer erheblichen Erhöhung der Grundbesitzwerte. Dagegen sind objektspezifische Wertminderungen nach den geplanten Änderungen vielfach nicht berücksichtigungsfähig. Dies kann zu einer höheren Grundstücksbewertung führen entgegen einem tatsächlich niedrigerem Wert. Folge ist, dass vermehrt kostenintensive Wertgutachten beauftragt werden müssen.
Aktuelle Steuerrechtslage
Es sollte daher das aktuelle und bisherige Bewertungsverfahren genutzt werden, sofern die Immobilien beispielsweise an die nächste Generation übertragen wird. Vor der Schenkung müssen vorher die steuerlichen Folgen der Übertragung geklärt werden.
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