München, 28.05.2024 – Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München verleiht unserem Rechtsanwalt Karl Reitmeier LL.M. den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“. DNK befördert Rechtsanwalt Karl Reitmeier LL.M. zum Senior Associate.
Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwalts für Steuerrecht ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Fachgebiet. Die Anforderungen für den Fachanwaltstitel gehen weit über das hinaus, was durch die berufliche Ausbildung und. Erfahrung üblicherweise vermittelt wird. Im Steuerrecht besteht dies in theoretischer Hinsicht aus einem 120-stündigen Fortbildungslehrgang, wobei im Fachgebiet Steuerrecht
für Buchhaltung und Bilanzwesen noch 40 Zeitstunden hinzukommen mit mindestens 15-stündiger schriftlicher Leistungskontrolle. In praktischer Hinsicht bedeutet dies mindestens 50 bearbeitete Fälle aus allen Fachgebieten des Steuerrechts von der Buchführung über die Erbschaftssteuer bis zum Steuerstrafrecht mit mindestens zehn Fällen als rechtsförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren).
Unser Rechtsanwalt Karl Reitmeier LL.M. hat alle diese Anforderungen im vollen Umfang (über-)erfüllt. Im Anschluss wurde ihm nun der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht" verliehen. Es ist DNK eine große Freude, einen weiteren hochqualifizierten Fachanwalt in unserem Team zu haben.
Die Kanzlei DNK Rechtsanwälte befördert Rechtsanwalt Karl Reitmeier LL.M. zum Senior Associate mit Wirkung vom 01.06.2024. Karl Reitmeier ist Teil unseres Teams seit seinem Referendariat im Januar 2019 und hat maßgeblichen Anteil an unserem Erfolg. Er teilt unsere Fokussierung auf absolute TOP-Beratungsleistung und Zusammenarbeit mit unserer Mandantschaft auf Augenhöhe. Neben unseren Schwerpunkten im Steuerstrafrecht und Steuerrecht ist Karl Reitmeier LL.M. federführend für die Beratungen im Unternehmens- und Familiennachfolge sowie Zweitwohnsitzsteuerrecht zuständig.
Pressemitteilung 02/24
Erscheinungsdatum:
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