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Die eigene Betriebsprüfung des Steuerberaters

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Was muss der Steuerberater in seiner eigenen Betriebsprüfung dem Finanzamt offenlegen?

Der Praxisticker erklärt aus der Praxis, was Steuerberater und Steuerberaterinnen bei der eigenen Betriebsprüfung beachten müssen.

Gibt es ein Auskunftsverweigerungsrecht oder Vorlageverweigerungsrecht nach §§ 103 ff. AO? Was sagen Rechtsprechung und Verwaltung zur eingeschränkten Mitwirkungspflicht der Berufsgeheimnisträger? Welche Folgen ergeben sich für die Praxis? Wie müssen sich Steuerberaterinnen und Steuerberater verhalten?

 

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 810

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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