Sowohl während der laufenden Buchhaltung als auch bei den Jahresabschlussarbeiten fallen regelmäßig steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte auf, die durch die Steuerpflichtigen verwirklicht wurden.
Steuerberaterinnen und Steuerberater stehen sodann vor der Frage, wie mit dem Sachverhalt zum Wohle der Mandantschaft umzugehen ist. Denn die Selbstanzeige gibt die Möglichkeit der straffreien Rückkehr in die Steuerehrlichkeit - die goldene Brücke zurück in die Legalität.
Doch der Teufel steckt im Detail. Denn bei einer Unwirksamkeit wird die "goldene Brücke" zur Haftungsfalle für Steuerberaterinnen und Steuerberater und die Mandantschaft geht nicht straffrei aus! Daher ist die Zusammenarbeit mit versierten Experten absolute Grundvoraussetzung.
Der Praxisticker für den LSWB klärt auf, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige nötig sind und dadurch das Ziel der Straffreiheit erreicht wird.
Praxisticker Nr. 832
Erscheinungsdatum:
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