Bei der Veräußerung eines Einfamilienhauses an den geschiedenen Ehegatten nach der Ehescheidung müssen mehrere Fragen auch aus steuerlicher Sicht geklärt werden.
So wird die auf einem konkreten Anspruch basierende Androhung einer Zwangsversteigerung nicht als eine das Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts ausschließende Zwangslage angesehen werden können.
Es muss zudem geprüft werden, ob eine Zurechnung der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken an ein einkommensteuerlich zu berücksichtigendes Kind überhaupt aufgrund seines Alters möglich sein kann.
Diese und weitere Fragestellungen werden für den LSWB im Praxisticker erläutert.
Praxisticker Nr. 817
Erscheinungsdatum:
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