Die Situation ist immer unpassend: die Unternehmerin und der Unternehmer oder der vermeintliche Kleinunternehmer haben über Jahre hinweg keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben haben, obwohl eine Pflicht zur Abgabe besteht.
Folge der nicht fristgerecht abgegebene Umsatzsteuerjahreserklärung ist die Verwirklichung der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Um sowohl berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, als auch aus der steuerstrafrechtlichen Problematik herauszukommen, ist die Umsatzsteuerselbstanzeige nach § 371 AO die Lösung.
Daher hat der Praxisticker für den LSWB zum Ziel aufzuklären, welche Voraussetzungen die Umsatzsteuerselbstanzeige erfüllen muss, um strafbefreiend zu wirken. Auch wird erklärt, warum bei der Erstellung dieser Selbstanzeige ein besonderes Augenmerk auf die „Zehnjahresfrist“ des § 371 Abs. 1 S. 2 AO zu legen ist.
Diese und weitere Fragestellungen werden für den LSWB im Praxisticker erläutert.
Praxisticker Nr. 821
Erscheinungsdatum:
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