Die Freude ist groß: Die Aussetzung der Vollziehung wurde nach langem Ringen mit der Finanzverwaltung gewährt.
Doch oftmals wird die Aussetzung der Vollziehung lediglich unter der Bedingung einer nicht unerheblichen Sicherheitsleistung gestellt. Eine solche Bedingung birgt zwei eklatante Nachteile für die/den jeweilige/n Steuerpflichtige/n: Es werden unmittelbar nicht unerheblich freie liquide Mittel/anderweitige Sicherungsmittel benötigt, um die Vollstreckung des Steueranspruchs abzuwenden. Des Weiteren ist eine Verzinsung der Sicherheitsleistung nicht vorgesehen. Die geleisteten Mittel sind mithin für die Zeit des Rechtsbehelfsverfahrens zinslos gebunden.
Vor diesem Hintergrund klärt der Praxisticker für den LSWB auf, welche Kriterien die Literatur und Rechtsprechung an die Anordnung einer Sicherheitsleistung stellen.
Praxisticker Nr. 825
Erscheinungsdatum:
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