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Steuerliche Vorsorgeberatung

Steuerliche Vorsorgeberatung ddd

Better safe than sorry – Warum Vorsorge nicht nur bei der Gesundheit wichtig ist

Zu Recht empfehlen Ärzte regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen. Schließlich können Krankheiten so frühzeitig entdeckt und behandelt werden. Eine Routineuntersuchung beim Arzt ist also essentiell.

Gleiches gilt auch im Steuerrecht: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Die rechtzeitige Prüfung von Sachverhalten und betrieblichen Umständen kann unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit, Lebensdauer und Liquidität Ihres Betriebes verlängern. Es ist einfacher betriebliche Strukturen und Abläufe, Umstrukturierungen sowie den Umgang mit gesetzlichen Anforderungen rechtssicher zu planen, als das Kind zu retten, das schon in den Brunnen gefallen ist.

Beispiele für fehlende Vorsorge aus der Praxis:

Die Nichtanerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft durch das Finanzamt kann teuer werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen – Veranlassen Sie frühzeitig die Prüfung Ihres Gewinnabführungsvertrages. Schon kleine Anpassungen können die Organschaft „retten“.

Regelmäßig stellt die Betriebsprüfung gravierende formale Mängel bei Kassensystemen fest. Diese führen meist zu hohen Hinzuschätzungen und anschließend zusätzlich zu einem Steuerstrafverfahren. Lassen Sie es nicht so weit kommen – Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Kassensystem die hohen gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ob Ihre Verfahrensdokumentation auf dem aktuellen Stand ist. Sie ersparen sich sehr viel Ärger, Zeit und Geld und sichern damit die Existenz Ihrer Gastronomie.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in Sachen Vorsorge

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Mandanten in Betriebsprüfungen und anschließenden Rechtsbehelfsverfahren, die nicht zur „Vorsorge“ gegangen sind. Auch hier finden wir Lösungen – die teils langwierigen Probleme hätten aber leicht durch die dargestellten Vorsorgemaßnahmen vermieden werden können.

Aufgrund unserer Erfahrung aus unzähligen Betriebsprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren wissen wir genau, wo die typischen Fallen und Risiken lauern. Wir helfen Ihnen diese frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen, damit Sie entspannt der nächsten Betriebsprüfung und dem Besuch des Finanzamtes entgegensehen können.

Sprechen Sie mit uns.

 

Ihr Experte für steuerliche Vorsorge:

Malte Norstedt, LL.M. Eur.
Kontakt: norstedt@dnk-rechtsanwaelte.de

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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