Alle vier Jahre kommt sie auf Arbeitgeber zu – die Sozialversicherungsprüfung nach § 28p SGB IV. Doch was gilt, wenn parallel ein Steuerstrafverfahren läuft? Muss weiter mitgewirkt werden – oder ist Schweigen erlaubt? Diesen Fragen widmen wir uns im aktuellen Praxisticker (Nr. 21/2025) und liefern Praxishinweise für Arbeitgeber und Berater.
Besonders im Fokus:
- Mitwirkungspflichten in der Sozialversicherungsprüfung
- Spannungsfeld Prüfungs- und Verteidigungsinteressen
Für die Praxis bedeutet das:
Zwischen kooperativer Prüfung und strafprozessualem Schweigerecht ist eine abgestimmte Strategie unerlässlich.
Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 21/2025
Sozialversicherungsprüfung und paralleles Strafverfahren – zwischen Mitwirkung und Selbstschutz.
In dieser Konstellation greifen Prüfungsinteressen, Aussageverhalten und Verteidigungsstrategie eng ineinander. Wir unterstützen Arbeitgeber, Berater und Mandanten dabei, eine belastbare Vorgehensweise zu entwickeln.
Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Sozialversicherungsprüfung Maximilian Krämer und Esther Seibt-Pfitzner sprechen.
Praxisticker Nr. 21/2025
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