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Praxisticker Nr. 21/2025: Mitwirkung oder Schweigen? Sozialversicherungsprüfung und Strafverfahren im Konflikt

DNK

Alle vier Jahre kommt sie auf Arbeitgeber zu – die Sozialversicherungsprüfung nach §28p SGB IV. Doch was gilt, wenn parallel ein Steuerstrafverfahren läuft? Muss weiter mitgewirkt werden – oder ist Schweigen erlaubt? Diesen Fragen widmen wir uns im aktuellen Praxisticker (Nr. 21/2025) und liefern Praxishinweise für Arbeitgeber und Berater.  

Besonders im Fokus: 

  • Mitwirkungspflichten in der Sozialversicherungsprüfung
  • Spannungsfeld Prüfungs- und Verteidigungsinteressen 

Für die Praxis bedeutet das:  

Zwischen kooperativer Prüfung und strafprozessualem Schweigerecht ist eine abgestimmte Strategie unerlässlich. 

Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 21/2025

Sozialversicherungsprüfung und paralleles Strafverfahren – zwischen Mitwirkung und Selbstschutz.  

In dieser Konstellation greifen Prüfungsinteressen, Aussageverhalten und Verteidigungsstrategie eng ineinander. Wir unterstützen Arbeitgeber, Berater und Mandanten dabei, eine belastbare Vorgehensweise zu entwickeln. 

Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Sozialversicherungsprüfung Maximilian Krämer und Esther Seibt-Pfitzner sprechen. 

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 21/2025

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

Esther Seibt-Pfitzner

Rechtsanwältin | Non-Equity Partnerin
Fachanwältin für Steuerrecht
Zert. Beraterin im Steuerstrafrecht
Strafverteidigerin

+49 89 27 37 40 110
M +49 151 721 973 57
esther.seibt-pfitzner@dnk-rechtsanwaelte.de

Esther Seibt-Pfitzner

Erscheinungsdatum:

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