Immobilienbesteuerung Deutschland–Portugal: Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, DBA und steuerstrafrechtliche Risiken
Beim Deutsch-Portugiesischen Rechtsdialog im Goethe-Institut Lissabon standen am 05. Dezember 2025 aktuelle Rechtsfragen rund um das Thema „Recht auf Stadt“ im Mittelpunkt. DNK Rechtsanwälte war im steuerrechtlichen Programmteil mit einem Vortrag zur Besteuerung von Immobilien in Deutschland vertreten auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht im DAV.
Esther Seibt-Pfitzner (Fachanwältin für Steuerrecht, Zertifizierte Beraterin im Steuerstrafrecht) und Maximilian Krämer LL.M. (Fachanwalt für Steuerrecht; Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht) gaben einen kompakten Überblick über die wesentlichen Stellschrauben: Einordnung von Vermietung als private Vermögensverwaltung, AfA-Systematik sowie typische umsatzsteuerliche und gewerbesteuerrechtliche Abgrenzungen – insbesondere bei kurzzeitiger Vermietung und hotelähnlichen Zusatzleistungen. Ein weiterer Fokus lag auf dem „Exit“ (zehnjährige Spekulationsfrist, Eigennutzung) sowie auf Weichenstellungen bei Schenkung und Erbfall. Flankierend wurden Grundsteuer (kommunale Hebesätze) und Grunderwerbsteuer (länderabhängige Steuersätze) als Kostentreiber eingeordnet. Dabei wurde bei den einzelnen Themen direkt die individuellen Risiken im Steuerstrafrecht und möglichen Fallen der Steuerhinterziehung behandelt.
Praxisnah diskutiert wurden zudem kommunale Instrumente wie Zweckentfremdungsverbote, die darauf zielen, Wohnraum dem dauerhaften Wohnen und dem regulären Wohnungsmarkt vorzubehalten. Abgerundet wurde der Beitrag durch typische grenzüberschreitende Beratungsfelder im Verhältnis Deutschland–Portugal (DBA-Einordnung, Vermeidung von Doppelbesteuerung, sinnvolle frühzeitige Klärung strittiger Fragen).
Der Austausch in Lissabon hat zudem deutlich gemacht: Steuerstrafrecht endet nicht an der deutschen Grenze. In der Praxis weisen viele Sachverhalte einen grenzüberschreitenden Bezug auf – etwa durch Auslandswohnsitz, ausländische Konten und Strukturen, Immobilieninvestments oder digitale Geschäftsmodelle. Gerade an der Schnittstelle von Steuerrecht, Verfahrensrecht und internationaler Zusammenarbeit (z. B. Informationsaustausch, Rechtshilfe) ist eine frühzeitige, koordinierte Beratung entscheidend, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und belastbare Lösungen zu entwickeln.
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Maximilian Krämer LL.M.
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Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
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Esther Seibt-Pfitzner
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