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Praxisticker Nr. 17/2025: Umsatzsteuer bei PV-Anlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbständige Hauptleistung

DNK

Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbständige Hauptleistung

Im aktuellen LSWB-Praxisticker (Nr. 17/2025) beleuchten unsere Kollegen ein praxisrelevantes Thema für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Mandanten mit Photovoltaikanlagen betreuen sowie Personen und Unternehmen, die Photovoltaik besitzen und benutzen:
Wann stellt die Lieferung von Mieterstrom umsatzsteuerlich eine selbständige Hauptleistung dar?

Der Beitrag analysiert eine neue Entscheidung der Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mieterstrommodellen – ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Besonders im Fokus:

  • Die Abgrenzung zwischen Neben- und Hauptleistung

  • Die umsatzsteuerliche Behandlung von Stromlieferungen im Zusammenhang mit Vermietungsleistungen

  • Konsequenzen für die Vorsteuerabzugsberechtigung und Rechnungsstellung

Für die Praxis bedeutet das:

Die Einordnung als selbständige Hauptleistung hat erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob eine Steuerbefreiung für die Vermietung auch auf die Stromlieferung durchgreift – oder eben nicht.

Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit:
Umsatzsteuer bei PV-Anlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbständige Hauptleistung (PDF)

 

Photovoltaik, Mieterstrom & Umsatzsteuer – viele Fragen, klare Antworten.
Ob Sie als Mandant eine PV-Anlage betreiben oder als Steuerberater rechtssicher gestalten möchten: Wir kennen die steuerlichen Fallstricke und zeigen Ihnen praxistaugliche Lösungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unserer Expertin für Photovoltaik und Umsatzsteuer Esther Seibt-Pfitzner sprechen.

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 17

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Esther Seibt-Pfitzner

Rechtsanwältin | Non-Equity Partnerin
Fachanwältin für Steuerrecht
Zert. Beraterin im Steuerstrafrecht
Strafverteidigerin

+49 89 27 37 40 110
M +49 151 721 973 57
esther.seibt-pfitzner@dnk-rechtsanwaelte.de

Esther Seibt-Pfitzner

Erscheinungsdatum:

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