Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbständige Hauptleistung
Im aktuellen LSWB-Praxisticker (Nr. 17/2025) beleuchten unsere Kollegen ein praxisrelevantes Thema für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Mandanten mit Photovoltaikanlagen betreuen sowie Personen und Unternehmen, die Photovoltaik besitzen und benutzen:
Wann stellt die Lieferung von Mieterstrom umsatzsteuerlich eine selbständige Hauptleistung dar?
Der Beitrag analysiert eine neue Entscheidung der Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mieterstrommodellen – ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Besonders im Fokus:
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Die Abgrenzung zwischen Neben- und Hauptleistung
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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Stromlieferungen im Zusammenhang mit Vermietungsleistungen
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Konsequenzen für die Vorsteuerabzugsberechtigung und Rechnungsstellung
Für die Praxis bedeutet das:
Die Einordnung als selbständige Hauptleistung hat erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob eine Steuerbefreiung für die Vermietung auch auf die Stromlieferung durchgreift – oder eben nicht.
Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit:
Umsatzsteuer bei PV-Anlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbständige Hauptleistung (PDF)
Photovoltaik, Mieterstrom & Umsatzsteuer – viele Fragen, klare Antworten.
Ob Sie als Mandant eine PV-Anlage betreiben oder als Steuerberater rechtssicher gestalten möchten: Wir kennen die steuerlichen Fallstricke und zeigen Ihnen praxistaugliche Lösungen.
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Praxisticker Nr. 17
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Esther Seibt-Pfitzner
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Zert. Beraterin im Steuerstrafrecht
Strafverteidigerin
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