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Praxisticker Nr. 39/2025: Achtung Haftungs-Falle – Pflicht zur Nutzung des beSt auch bei Klageerhebung über das beklagte Finanzamt

DNK

Im aktuellen LSWB-Praxisticker (Nr. 39/2025) widmen sich unsere Kollegen einem Urteil vom FG Niedersachsen (Urteil vom 16.04.2024 – 13 K 115/23) und der Frage, über welchen Weg Klagen erhoben werden müssen. 

Der Beitrag geht zunächst auf die Kommunikation mit Finanzämtern generell ein und stellt dann den Sachverhalt des Urteils sowie die Entscheidung des FG Niedersachsen vor. 

Im Fokus: 

  • Unzulässige Einreichungswege 
  • Argumentationskette des FG Niedersachsen 
  • Ausblick auf die anhängigen Revisionen beim BFH 

Für die Praxis bedeutet das: 

Sowohl die Klageschrift als auch sämtlicher Schriftsatzaustausch mit dem Finanzgericht in Fällen des § 47 Abs. 2 FGO müssen konsequent über das beA/beSt übermittelt werden, solange keine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.  

Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 39/2025

beSt, beA und Klageerhebung – Formfragen mit erheblichem Haftungspotenzial.  

Der richtige Übermittlungsweg ist keine Nebensache, sondern kann über die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs entscheiden. Wir unterstützen dabei, digitale Einreichungspflichten rechtssicher umzusetzen und haftungsträchtige Fehler zu vermeiden. 

Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema beSt und beA Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen. 

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 39

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

Malte Norstedt LL.M. Eur.

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Fachanwalt für Steuerrecht

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Malte Norstedt LL.M. Eur.

Erscheinungsdatum:

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