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Praxisticker Nr. 19/2025: Zwangsgelder – lästig, aber als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig?

DNK

Der neueste Praxisticker (Nr. 19/2025) befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zwangsgeld als Betriebsausgabe abzugsfähig sein kann. Anhand von zwei Beispielen arbeitet der Beitrag heraus, worauf es für die steuerliche Einordnung ankommt.  

Besonders im Fokus: 

  • Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit
  • Abgrenzung
  • Praxishinweise für die steuerliche Beurteilung 

Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 19/2025

Zwangsgelder sind lästig – steuerlich aber keineswegs immer bedeutungslos.  

Ob und wann eine Abzugsfähigkeit in Betracht kommt, hängt von der genauen Einordnung des Einzelfalls ab. Wir unterstützen dabei, Zwangsgelder rechtssicher zu bewerten und die steuerlichen Folgen sauber einzuordnen. 

Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Zwangsgelder Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen. 

Vollständiger Praxisticker:

Praxisticker Nr. 19/2025

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

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Malte Norstedt LL.M. Eur.

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Malte Norstedt LL.M. Eur.

Erscheinungsdatum:

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