Können Social-Media-Accounts und Namensrechte von Influencern als Wirtschaftsgüter 4.0 bezeichnet werden? Dieser Fragestellung gehen wir in unserem neuen LSWB-Praxisticker (Nr. 41/2024) nach. Wir beschäftigen uns zu Beginn damit, was die Mindestkriterien für Wirtschaftsgüter sind. Danach werden diese Voraussetzungen auf Social-Media-Accounts und Namensrechte von Influencern übertragen. Zudem widmen wir uns der Überlegung, welche Auswirkungen ein Wegzug ins Ausland haben könnte. Unser Fazit rundet den Beitrag ab.
Besonders im Fokus:
- Mindestkriterien für Wirtschaftsgüter
- Einordnung von Social-Media-Accounts und Namensrechten von Influencern
- Was passiert bei einem Wegzug ins Ausland?
Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 41/2024
Influencer, Social-Media-Accounts und Namensrechte – neue Geschäftsmodelle, neue Bewertungsfragen.
Gerade an der Schnittstelle von digitaler Präsenz, Steuerrecht und Wegzugssachverhalten entstehen zahlreiche Unsicherheiten. Wir unterstützen Steuerberater und Mandanten dabei, diese Konstellationen rechtlich sauber einzuordnen und praxistauglich zu lösen.
Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Wirtschaftsgüter Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen.
Praxisticker Nr. 41/2024
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger
T
+49 89 273 740 110
M
+49 170 68 29 712
E
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de
Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.