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Kein Steuervorteil für Wohnungsunternehmen trotz Zusatzleistungen

Wohnungsunternehmen steuerliche Begünstigung DNK Rechtsanwälte

Wann gilt ein Wohnungsunternehmen als steuerlich begünstigt?

Wer Immobilien vermietet, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzen. Doch nicht jedes Wohnungsunternehmen profitiert automatisch. Das Finanzgericht (FG) Münster hat nun entschieden, dass ein Wohnungsunternehmen, das neben der Vermietung umfangreiche Zusatzleistungen anbietet, dennoch nicht als begünstigt im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe d ErbStG gilt.

Worum ging es in dem Fall? FG Münster entscheidet gegen Begünstigung

Eine Gesellschaft vermietete Wohnimmobilien und bot ihren Mietern zusätzliche, freiwillige Dienstleistungen an – darunter Strom- und Medienversorgung, Hausmeisterdienste, Handwerkerleistungen und Reinigungsservices. Obwohl die Gesellschaft als Gewerbebetrieb eingestuft war, bewertete das Finanzamt den Immobilienbestand als „schädliches Verwaltungsvermögen“ und verweigerte die steuerlichen Begünstigungen.

Das Urteil des FG Münster: Keine Begünstigung trotz Zusatzleistungen

Das FG Münster bestätigte die Auffassung des Finanzamts:
Ein Wohnungsunternehmen ist nur dann steuerlich begünstigt, wenn seine Tätigkeit über eine reine Vermögensverwaltung hinausgeht. Maßgeblich ist, ob die Vermietung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert – etwa durch ein außergewöhnliches Maß an Service oder häufige Mieterwechsel.

Die von der Gesellschaft angebotenen optionalen Zusatzleistungen reichten dem Gericht zufolge nicht aus. Sie seien typische Begleiterscheinungen einer professionellen Vermietung und keine Tätigkeiten, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Damit qualifizierte sich der Immobilienbestand nicht als begünstigtes Vermögen im Sinne der Erbschaftsteuer.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Das Urteil verdeutlicht:
Wohnungsvermietungsgesellschaften, die steuerliche Vergünstigungen beanspruchen möchten, müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeit klar über die übliche Vermögensverwaltung hinausgeht. Übliche optionale Zusatzleistungen wie Stromversorgung oder Reinigungsdienste reichen dafür nicht aus.

Wer sein Immobilienvermögen steuerlich optimal strukturieren möchte, sollte frühzeitig professionelle Beratung einholen. DNK Rechtsanwälte in München und Nürnberg unterstützt Sie bei der vorausschauenden Gestaltung und Sicherung Ihrer Vermögensnachfolge – mit maßgeschneiderten Lösungen, die steuerliche Risiken minimieren.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

Ihr Experte für Fragen zum Thema:

Karl Reitmeier LL.M.

Esther Seibt-Pfitzner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Zert. Beraterin im Steuerstrafrecht

089 27 37 40-110
M 0151 721 973 57
esther.seibt-pfitzner@dnk-rechtsanwaelte.de

Esther Seibt-Pfitzner

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