Influencer und Content-Creator stehen im Fokus der neuen NRW-Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF). Allein in Nordrhein-Westfalen sollen laut Behördenangaben über 300 Millionen Euro an Steuern hinterzogen worden sein – durch fehlende Steuererklärungen, falsche Wohnsitzangaben oder gar keine Steuernummer.
Die Ermittlungen richten sich nicht gegen Hobby-Influencer, sondern gegen Profis mit fünf- bis sechsstelligen Monatseinnahmen – oft aus Werbung, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Creator-Fonds.
Als bundesweit tätige Kanzlei für Steuerstrafrecht zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen – und wie Sie sich schützen können.
1. Steuerhinterziehung durch Influencer
In den Fokus der Ermittlungen geraten vor allem Influencerinnen und Influencer, die Einkünfte aus Social-Media-Tätigkeiten nicht oder nicht vollständig steuerlich erklärt haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Werbeeinahmen über Affiliate-Links, Produktempfehlungen, Creator-Fonds, Plattformvergütungen oder Kooperationen handelt.
Auch bei einer formellen Wohnsitzverlagerung ins Ausland – etwa nach Dubai, Spanien oder Zypern – kann die Steuerpflicht in Deutschland fortbestehen, wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt nicht wirksam verlagert wurde. Regelmäßige Aufenthalte im Inland, familiäre Bindungen oder wirtschaftliche Verflechtungen können eine unbeschränkte oder erweiterte Steuerpflicht nach sich ziehen.
Ebenfalls betroffen sind Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG oder LLC), über die Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten abgewickelt werden, wenn steuerliche Erklärungspflichten unterblieben oder fehlerhafte Gestaltungen vorgenommen wurden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem Personen, die bereits Post vom Finanzamt oder dem Zoll erhalten haben – etwa in Form von Prüfungsanordnungen, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung oder gar Ermittlungsmaßnahmen. In diesen Fällen besteht häufig bereits ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat. Ein strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr ohne weiteres möglich, sodass es der richtigen Verteidigungsstrategie bedarf.
2. Finanzverwaltung nimmt Influencer ins Visier
Mit Pressemeldung vom 15. Juli 2025 hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über die laufenden Ermittlungen des zum 1. Januar 2025 neu gegründeten Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) informiert. Ziel der Maßnahmen ist es, steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte im Bereich der Social-Media-Einnahmen systematisch aufzuklären. Im Fokus stehen dabei professionelle Influencerinnen und Influencer, die nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde ihren steuerlichen Erklärungspflichten in erheblichem Umfang nicht nachgekommen sind.
Mehrere Medien berichten darüber: Influencer sollen massiv Steuern hinterzogen haben | tagesschau 15.07.2025, Deutsche Influencer sollen 300 Millionen Euro hinterzogen haben | FAZ Frankfurter Allgemeine 15.07.2025, Steuerfahnder bilden »Influencer-Team« | Spiegel 15.07.2025, Nordrhein-Westfalen ermittelt gegen Influencer wegen Steuerbetrugs | Die Zeit 15.07.2025, Allein in NRW sollen Influencer 300 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben | Spiegel 16.07.2025,
Nach Angaben des LBF werden derzeit rund 6.000 Datensätze aus verschiedenen Social-Media-Plattformen ausgewertet. Bereits jetzt laufen mehr als 200 Steuerstrafverfahren in NRW und über 500 Verfahren deutschlandweit. Der durchschnittliche Hinterziehungsbetrag liegt im hohen fünfstelligen Bereich, in Einzelfällen sollen Fehlbeträge in Millionenhöhe festgestellt worden sein. Auch andere Bundesländer sind nach Informationen aus der Presse von den Ermittlungen betroffen.
Die Behördenleitung betont, dass es sich nicht um Bagatellfälle handelt: Zielgruppe der Ermittlungen seien „große Fische“ – also Personen, die systematisch hohe Einnahmen erzielt und zugleich jede steuerliche Erfassung unterlassen haben. Nach Einschätzung des LBF sei dabei häufig eine vorsätzliche Umgehung der Steuerpflicht mit „hoher krimineller Energie“ festzustellen. In der Folge können dann Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle bewirkt werden.
3. Wohnsitz im Ausland – und trotzdem steuerpflichtig?
Viele Influencerinnen und Influencer mit Wohnsitzverlagerung ins Ausland – etwa nach Dubai oder Spanien – gehen davon aus, dass damit auch die Steuerpflicht in Deutschland endet. Diese Annahme ist rechtlich nicht haltbar.
Die Steuerpflicht hängt nicht allein von der Zahl der Aufenthaltstage ab. Maßgeblich ist, ob ein Wohnsitz (§ 8 AO), gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) oder ein enger wirtschaftlicher oder familiärer Mittelpunkt in Deutschland besteht. Auch ausländische Einkünfte können dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen, etwa bei Kooperationen mit deutschen Unternehmen oder bei Zahlungsflüssen über inländische Konten.
Hinzu kommen spezielle Vorschriften wie die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Das LBF stellt in vielen Fällen fest, dass trotz Abmeldung eine Steuerpflicht fortbesteht – mit entsprechenden steuerstrafrechtlichen Konsequenzen.
4. Selbstanzeige oder Verteidigung – was jetzt zu tun ist
Sobald Unsicherheit über die eigene Steuerpflicht besteht – etwa aufgrund von Auslandseinkünften, Wohnsitzverlagerung oder unterlassenen Angaben – sollte eine steuerliche Überprüfung der vergangenen Jahre erfolgen. Kommt dabei ein steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalt ans Licht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommen (§ 371 AO).
Eine wirksame Selbstanzeige kann nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung verhindern. In vielen Fällen verzichten die Ermittlungsbehörden bei aktiver Mitwirkung auch auf besonders belastende Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Auskunftsersuchen bei Geschäftspartnern.
Wurde allerdings bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bekannt gegeben, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Dies kann vorliegen, wenn Post vom Finanzamt, der Steuerfahndung oder dem Zoll kommt. In diesen Fällen steht die strafrechtliche Verteidigung im Vordergrund. Dabei ist entscheidend, sowohl die strafrechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte des Vorwurfs umfassend zu prüfen. Insbesondere sollte der geltend gemachte Steueranspruch hinsichtlich seiner rechtlichen Grundlage und rechnerischen Höhe kritisch hinterfragt werden.
Eine fundierte Verteidigung erfordert daher spezialisierte Beratung – idealerweise durch ein interdisziplinäres Team mit Erfahrung im Steuerstrafrecht und fundierter Kenntnis steuerlicher Bewertungsfragen.
5. DNK Rechtsanwälte - Ihre Verteidiger im Steuerstrafverfahren
Spezialisiert auf Steuerstrafrecht: Das Steuerstrafrecht stellt besondere Anforderungen – vor allem dann, wenn es um digitale Geschäftsmodelle, internationale Verflechtungen und moderne Einnahmequellen geht. Als bundesweit tätige Kanzlei mit Spezialisierung im Steuerstrafrecht begleiten wir regelmäßig Mandantinnen und Mandanten aus dem Influencer- und Creator-Bereich – diskret, lösungsorientiert und mit Blick auf alle steuerlichen und strafrechtlichen Details.
Wir beraten unter anderem bei:
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der Erstellung und Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige,
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der steuerlichen Nachdeklaration und Korrektur von Erklärungen,
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laufenden Ermittlungsverfahren, auch bei bereits durchgeführten Maßnahmen,
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sowie präventiv zur rechtssicheren Strukturierung von Social-Media-Einnahmen.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig reagiert und professionell unterstützt wird, kann viele Risiken vermeiden – oder zumindest deutlich begrenzen.
Erfahrene Verteidigung: Wir kennen die Abläufe bei Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft genau. Unsere Expertise basiert auf jahrelanger Beratung in komplexen steuerstrafrechtlichen Verfahren – vom ersten Verdacht bis zur Einstellung oder Verhandlung.
6. Jetzt handeln: Steuerstrafverfahren vermeiden - Beratung sichern!
Sie sind Influencerin oder Influencer, haben aber keine Angaben beim Finanzamt gemacht? Sie haben Post von der Steuerfahndung oder dem Finanzamt erhalten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, steuerlich zu handeln – bevor die Strafverfolgung beginnt.
Dann handeln Sie jetzt. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre Situation und helfen Ihnen bei einer wirksamen Selbstanzeige oder im laufenden Verfahren.
FAQ – Steuerhinterziehung bei Influencern
- Müssen Influencer ihre Einnahmen versteuern?
- Ja. Einnahmen aus Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links, Creator-Fonds oder Produktplatzierungen sind steuerpflichtig – unabhängig davon, ob sie in Geld oder als Sachwert (z. B. Gratisprodukt) gewährt werden.
- Ab wann liegt eine Steuerhinterziehung vor?
- Wenn steuerpflichtige Einkünfte vorsätzlich nicht erklärt werden und dadurch Steuern verkürzt werden (§ 370 AO). Schon bei kleinen Beträgen kann ein Anfangsverdacht bestehen.
- Was gilt bei Wohnsitz im Ausland?
- Auch bei einem offiziellen Wohnsitz im Ausland kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen – etwa bei regelmäßigem Aufenthalt, familiären Bindungen oder wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland (§§ 1, 8, 9 AO).
- Sind auch Sachzuwendungen wie Geschenke oder Reisen steuerpflichtig?
- Auch unentgeltlich überlassene Produkte oder Leistungen können steuerpflichtige Sachzuwendungen sein – vor allem bei Gegenleistung in Form von Postings, Storys oder Rezensionen.
- Wie erfährt das Finanzamt von Influencer-Einnahmen?
- Über Plattformdaten, Kooperationspartner, Werbung mit Impressum oder öffentliche Inhalte.
- Kann eine Selbstanzeige helfen?
- Ja – wenn sie vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgt (§ 371 AO). Sie kann zur Straffreiheit führen. Wichtig: Sobald ein Ermittlungsverfahren bekannt ist, ist eine strafbefreiende Wirkung ausgeschlossen.
- Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
- Bei Entdeckung drohen Durchsuchung, Kontopfändung, Geldstrafen oder Freiheitsstrafe. Auch Reputationsschäden durch mediale Berichterstattung sind möglich.
- Wer hilft mir bei der Klärung?
- Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann prüfen, ob eine Selbstanzeige möglich ist oder welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. In vielen Fällen arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Maximilian Krämer LL.M.
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Esther Seibt-Pfitzner
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