Anwalt Strafrecht München – Strafverteidiger und Experte
Ein Schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt oft überraschend – und setzt sofort unter Druck. In dieser Situation zählt vor allem eins: nichts überstürzen. Häufig lassen sich schon im Ermittlungsverfahren die Weichen für eine Einstellung, eine deutlich mildere Erledigung oder eine saubere Verteidigungsstrategie stellen.
Sofort richtig handeln: 1) Frist notieren 2) Keine Angaben zur Sache 3) Anwalt anrufen 4) Unterlagen sichern 5) Akteneinsicht über Verteidiger 6) Strategie zusammen mit dem Anwalt erstellen.
DNK Rechtsanwälte verteidigt Mandantinnen und Mandanten in München und bundesweit – diskret, strukturiert und mit klarem Plan.
Wenn Sie ein Schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben:
Vertrauen Sie den Spezialisten für Strafrecht
Soforthilfe-Kontakt
„Ich habe Post von der Polizei – was soll ich tun?“
Reden oder Schweigen? Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe – und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Gerade am Anfang fehlt Ihnen fast immer der entscheidende Informationsvorsprung: Was steht in der Akte? Welche Beweise gibt es? Welche Aussage haben andere bereits gemacht?
Die Beratung erfolgt durch einen hochqualifizierten Anwalt im Strafrecht und Strafverteidiger sowie zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht mit Fachkenntnissen und langjährigen Erfahrungen im Strafrecht. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
DNK Rechtsanwälte: Ihr Anwalt für Strafrecht in der Nähe
Wenn Expertise im Strafrecht gefragt ist …
… sollten Sie auch zu einem Fachmann für Strafrecht gehen. Die richtige Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf ist ohne die richtigen Kenntnisse und Erfahrungen nicht möglich. Bei strafrechtlich komplexen Sachverhalten ist aus diesem Grund die Einbindung eines versierten Strafverteidigers in das Verteidigungsteam unerlässlich.
Unsere Erfahrungen und Kompetenzen Strafrecht:
- Langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel)
- Schnelle Soforthilfe bei Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme/Untersuchungshaft und dringenden Fristsachen (z. B. Strafbefehl)
- Strategische Verhandlungsführung und Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – mit dem Ziel einer bestmöglichen Verfahrenslösung (z. B. Einstellung, Absprache/Verständigung im Strafverfahren, Strategie zur Strafmilderung)
- Sorgfältige Aktenanalyse und konsequente Beweis-/Zeugenstrategie (Entlastungsbeweise, Anträge, Verteidigungsplan)
- Besonderer Fokus auf Fälle mit wirtschaftlichem Hintergrund (Wirtschaftsstrafrecht) und Schnittstellen zu steuerlichen Themen – bei Bedarf enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern/weiteren Experten
- Bundesweite Vertretung und Verteidigung
- Diskrete, vertrauensvolle und persönliche Betreuung – klare Kommunikation ohne Juristendeutsch
- Jederzeit kurzfristige Termine möglich – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten (inkl. digitaler Beratung)
Was bedeutet das Schreiben konkret?
1) Vorladung / Anhörungsbogen / „Äußerung als Beschuldigter“
Wenn Sie als Beschuldigter geführt werden, gilt: Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Bei einer Vernehmung ist u. a. über den Tatvorwurf und das Recht, Angaben zu verweigern, zu belehren.
Wichtig ist außerdem: Als Beschuldigter müssen Sie in der Regel nur erscheinen, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt – nicht automatisch bei einer reinen Polizeivorladung.
DNK-Strategie: Akteneinsicht beantragen, Vorwurf/Beweise prüfen, dann Strategie festlegen (Schweigen, Stellungnahme, Beweisanträge).
2) Schreiben der Polizei: Ermittlungsverfahren eingeleitet – was bedeutet das? (oft "Strafantrag" genannt)
Viele Betroffene meinen mit „Strafantrag“ eigentlich ein Schreiben der Polizei zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (z. B. Anhörung als Beschuldigter, Vorladung oder Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren). Das bedeutet: Es gibt einen konkreten Verdacht, und die Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Wichtig ist jetzt vor allem, keine vorschnellen Angaben zur Sache zu machen – denn ohne Akteneinsicht ist meist unklar, was genau vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen.
DNK-Strategie: Wir klären Ihre Verfahrensrolle (Beschuldigter/Zeuge), beantragen Akteneinsicht, prüfen Vorwurf und Beweislage sowie Fristen und entwickeln anschließend eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zur Entlastung und Verfahrensbeendigung.
3) Durchsuchung & Beschlagnahme
Durchsuchungen sind ein massiver Eingriff – und oft der Moment, in dem Betroffene erstmals vom Strafverfahren erfahren. Häufig geht es dabei um das Auffinden und Sichern von Beweismitteln (z. B. Unterlagen, Datenträger, Handys).
Wichtig in der Situation:
-
ruhig und höflich bleiben
-
keine Angaben zur Sache machen
-
nichts „freiwillig“ herausgeben oder erklären, ohne dass anwaltlich geprüft wurde
-
sich Beschluss/Protokoll zeigen lassen und das Vorgehen dokumentieren
DNK-Strategie: Wir übernehmen sofort die Kommunikation mit Polizei/Staatsanwaltschaft, prüfen Rechtsgrundlage und Umfang der Maßnahme, achten auf korrekte Protokollierung und sichern Ihre Rechte und Daten. Parallel stellen wir frühzeitig die Weichen für die Verteidigung: Akteneinsicht, Analyse der Beweislage und eine Strategie zur Entlastung und Verfahrensbeendigung.
4) Strafbefehl erhalten
Ein Strafbefehl wirkt schnell wie „schon entschieden“. Entscheidend: Es gibt eine kurze Einspruchsfrist. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
DNK-Strategie: Frist sichern, Einspruch einlegen, Akteneinsicht, Risikoprüfung (Beweislage/Höhe der Strafe/berufliche Nebenfolgen).
Soforthilfe-Kontakt
Nutzen Sie unser Leistungsangebot Strafrecht:
Erstberatung & Verteidigungsstrategie
Im Strafrecht werden die entscheidenden Weichen meist im frühen Ermittlungsverfahren gestellt – oft noch bevor Akten bekannt sind oder eine Anklage im Raum steht. Wer vorschnell telefoniert, „zur Sache“ schreibt oder unvorbereitet zur Vernehmung geht, verschlechtert seine Ausgangslage häufig unnötig.
DNK-Strategie: Wir klären kurzfristig Ihre Rolle (Beschuldigter/Zeuge), sichern Fristen, beantragen Akteneinsicht und entwickeln daraus eine klare Strategie: Schweigen oder gezielte Stellungnahme, Entlastungsansätze, Beweisanträge und – wo möglich – eine möglichst frühzeitige Verfahrensbeendigung.
Schreiben der Polizei/Staatsanwaltschaft & Vorladung
Viele Mandantinnen und Mandanten melden sich, weil sie ein Schreiben erhalten haben: Anhörungsbogen, Vorladung, „Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren“ oder die Aufforderung, sich zu äußern. Das bedeutet: Es wird ermittelt – oft ist aber unklar, welcher konkrete Vorwurf, welche Beweise und welche Aussagen bereits vorliegen.
Wichtig: Ohne Akteneinsicht ist eine Einlassung häufig riskant und wir empfehlen es nicht!
DNK-Ansatz: Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, prüfen die Vorwurfslage und die Beweismittel und legen dann die Verteidigung fest – strukturiert, verständlich, nachvollziehbar und mit dem Ziel, Risiken (auch berufliche und persönliche Nebenfolgen) zu minimieren.
Durchsuchung & Beschlagnahme
Der „Worst Case“ ist eingetreten: Ermittlungsbeamte stehen zur Durchsuchung vor der Tür, nehmen Unterlagen oder Datenträger mit oder sichern Handys/Computer. In dieser Überrumpelungssituation gilt: Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache, nichts „freiwillig“ herausgeben oder erklären, ohne dass es anwaltlich eingeordnet ist.
DNK Verhaltensempfehlung bei Durchsuchung
DNK-Strategie: Wir sind Ihr Ansprechpartner in der Akutsituation, koordinieren das Vorgehen mit den Ermittlungsbehörden, prüfen Rechtsgrundlage und Umfang der Maßnahme (Beschluss, Durchsuchungsziel, mitgenommene Gegenstände), achten auf korrekte Protokollierung und setzen Ihre Rechte konsequent durch – parallel zur schnellen Akteneinsicht und dem Aufbau einer Verteidigungsstrategie.
Strafbefehl & Einspruch
Ein Strafbefehl wirkt oft wie „schon entschieden“ – tatsächlich gibt es aber nur eine kurze Frist, um sinnvoll zu reagieren. Wer untätig bleibt, riskiert, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird – mit möglichen Folgen etwa bei Vorstrafeneintragungen, beruflichen Konsequenzen oder Einziehung/Vermögensfragen.
DNK-Strategie: Wir sichern sofort Ihre Frist, beantragen Akteneinsicht, prüfen Beweislage und Risiken (Strafhöhe, Eintragung/Nebenfolgen, wirtschaftliche Auswirkungen) und empfehlen dann eine klare Vorgehensweise: Einspruch (ggf. beschränkt) oder Annahme des Strafbefehls – jeweils mit belastbarer, strategischer Begründung.
Unsere Leistungen im Strafrecht in München, Nürnberg, Hannover und bundesweit:
- Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung
- Verteidigung bei Polizeiladung, Anhörungsbogen und Schreiben der Staatsanwaltschaft
- Strafverteidiger München – bundesweite Vertretung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
- Kommunikation und Verhandlungen mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
- Soforthilfe bei Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme und Untersuchungshaft
- Strafbefehl prüfen und fristgerecht handeln: Einspruch oder Annahme
- Hauptverhandlung: Beweis- und Zeugenstrategie, Anträge, Plädoyer und Strafmaß
- Berufung und Revision (Rechtsmittel) sowie Prüfung von Nebenfolgen (Eintragungen, Berufsrecht, Gewerberecht)
- Genaue Fallanalyse und strukturierte Klärung der individuellen Sach- und Rechtslage
- Diskrete, persönliche Betreuung – kurzfristige Termine auch außerhalb üblicher Bürozeiten
Das hoch spezialisierte Kanzleiteam verfügt über langjährige Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren am Amtsgericht und den Großen Strafkammern am Landgericht und steht Ihnen bundesweit zur Seite: sowohl präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (z. B. durch frühzeitige Beratung und Verteidigungsplanung) als auch dann, wenn bereits ermittelt wird.
Wir übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien und vertreten Sie konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – ebenso bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Arrest-/Einziehungsmaßnahmen und in zeitkritischen Situationen wie Vorladungen, Anhörungen oder Strafbefehlen.
Ihr Spezialist im Bereich Strafrecht ist:
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Strafverteidiger
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Esther Seibt-Pfitzner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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Annelie Altrogge
Rechtsanwältin
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