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Anwalt für Steuerstrafrecht Hannover – Spezialist und Experte

Ihr Team für Steuerstrafrecht in Hannover: DNK Rechtsanwälte. Ob Betriebsprüfung mit strafrechtlichem Einschlag, Berichtigung nach § 153 AO oder Selbstanzeige – wir entwickeln Lösungen, die juristisch halten und wirtschaftlich tragfähig sind. In der Region Hannover mit ihrer vielfältigen Unternehmenslandschaft braucht es Verteidigung, die Verfahren, Zahlen und Abläufe versteht. Wir begleiten Sie strukturiert, diskret und mit klarer Strategie.

Steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum?
Sprechen Sie sofort mit unseren Experten für Steuerstrafrecht in Hannover

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Wir haben die jahrzehntelange Erfahrung im Steuerstrafrecht - Steuerstrafrecht ist komplex. Im Ermittlungsstadium im Strafverfahren gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht; im Steuerverfahren bestehen zugleich Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten. Deshalb sind Sie bei DNK Rechtsanwälte im Standort Hannover an der richtigen Adresse: Steuerstrafrecht ist die Kernkompetenz unserer Kanzlei. In Niedersachsen ist hierfür das Finanzamt für Fahndung und Steuern zuständig; in anderen Ländern übernehmen Bußgeld- und Strafsachenstellen oder Steuerfahndungsstellen diese Aufgaben. Praxiskenntnis der lokalen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ist Voraussetzung für Verhandlungen auf Augenhöhe.

Warum ist das Steuerstrafrecht wichtig?

Steuerstrafrecht befasst sich mit Verhaltensweisen, die das Steueraufkommen beeinträchtigen und straf- oder bußgeldbewehrt sind – etwa Steuerhinterziehung (§ 370 AO), leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) oder verwandte Konstellationen (z. B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kassenführung). Die Folgen reichen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis zu Nebenfolgen wie Zinsen, Zuschlägen, Sicherungen und reputationsrelevanten Maßnahmen. Frühzeitiger anwaltlicher Rat schafft Handlungsspielraum, senkt Risiken und vermeidet Fehler, die sich später kaum korrigieren lassen.

Warum DNK im Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht ist die anspruchsvolle Schnittstelle zwischen Steuer- und Strafrecht. Effektive Verteidigung gelingt nur, wenn materielles Steuerrecht, Strafprozessrecht und die Praxis der Finanzverwaltung zusammengedacht werden. Ergebnis: belastbare Strategien, klare Kommunikation und konsequente Deeskalation – gerade für Mandate in Hannover und der Region. Ihre Beratung erfolgt bei DNK Rechtsanwälte durch hochqualifizierten Anwälte wie einen Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht mit fundierten Fachkenntnissen und langjähriger Erfahrung sowie Strafverteidiger mit dem Abschluss des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht mit dem Nachweis der Kenntnisse. Durch unsere konsequente Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung arbeiten wir auf das bestmögliche Ergebnis hin – rechtlich sauber, wirtschaftlich sinnvoll und diskret.

Unsere Erfahrungen und Kompetenzen Steuerstrafrecht:

  • Jahrzehntelange Erfahrung & jährliche Fortbildungen im Steuerstrafrecht
  • Direkter Draht zur Bußgeld- und Strafsachenstelle & Steuerfahndung – wir verhandeln auf Augenhöhe
  • Interdisziplinär: enge Kooperation zwischen Strafverteidigung und Steuerberatung
  • Bundesweite Verteidigung und Vertretung sowie in Hannover
  • Renommierte Spezialisten und Experten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts
  • Vertrauensvolle, diskrete und persönliche Betreuung und Verteidigung im Herzen von Hannover
  • Kurzfristige Termine – auch außerhalb der Bürozeiten

Was ist Steuerhinterziehung? Anwalt für Steuerstrafrecht in Hannover klärt auf:

Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt vor, wenn gegenüber der Finanzverwaltung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder offenbarungspflichtige Tatsachen verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Entscheidend ist Vorsatz – also das wissentlich oder zumindest billigend in Kauf genommene Handeln.

Nicht jeder Fehler ist Hinterziehung! Sorgfaltsmängel, Irrtümer oder einfache Rechenfehler können eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begründen, sind aber keine Straftat sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit. Welche Einordnung richtig ist und welche Fehler das Finanzamt gemacht hat, klären wir nach Sichtung der Unterlagen und der Ermittlungsakte.

Schweregrade & Folgen: Die Bandbreite reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Bei besonders gelagerten Fällen – etwa großem Ausmaß der Hinterziehung – kann der besonders schwere Fall (§ 370 Abs. 3 AO) im Raum stehen. Maßgeblich sind u. a. Hinterziehungsvolumen, Tatdauer, Vorgehensweise und Nachtatverhalten (z. B. Nachzahlung, Offenlegung). Jeder Fall ist und bleibt ein Einzelfall.

Erste Schritte bei Verdacht: Im Strafverfahren gilt Schweigen als Recht. Wir strukturieren das Vorgehen so, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Risiken beherrschbar sind – von der Akteneinsicht über die Kommunikation mit dem Finanzamt für Fahndung und Steuern bis zur Verfahrensbeendigung.

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung? Die Experten im Steuerstrafrecht informieren:

Gesetzlicher Rahmen (§ 370 AO): Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet; in besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Welche Einstufung vorliegt, ergibt sich aus den gesetzlichen Kriterien und der Rechtsprechung – insbesondere bei großem Ausmaß oder vergleichbaren Konstellationen:

  • Geldstrafe: In kleineren Konstellationen wird eine Geldstrafe verhängt. Die Gerichte bestimmen die Anzahl der Tagessätze (Schuldumfang) und die Höhe je Tagessatz (Leistungsfähigkeit). Beim Strafbefehl prüfen wir Einspruch und setzen uns für eine angemessene Reduzierung ein.

  • Freiheitsstrafe: Bei gravierenden Sachverhalten (in Praxis ab 100.000 Euro Steuerhinterziehung) kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht. Von bis zu fünf Jahren bei einfachen Fällen und bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre sind möglich. Besonders schwere Fälle liegen etwa vor bei großem Ausmaß, gewerbsmäßiger Begehung oder bandenmäßiger Struktur.

  • Bewährung & Alternativen: Freiheitsstrafen im Steuerstrafrecht werden bis zu zwei Jahren regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt werden. Abhängig von Sachlage und Verteidigungsstrategie kommt zudem eine Einstellungen ohne Verurteilung in Betracht.

  • Was entscheidet über die Höhe der Strafe? Maßgeblich sind u. a. Hinterziehungsvolumen, Anzahl der Taten, Tatdauer, Vorgehensweise/Organisation, Vorbelastungen sowie das Nachtatverhalten (z. B. Nachzahlung, Zinsen, Geständnis, Kooperation). Auch persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fließen in die Bewertung ein.

  • Schnelles Handeln ist wichtig: Wenn Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird oder Sie mit einer Durchsuchung rechnen, sollten Sie umgehend handeln und uns als Anwalt für Steuerstrafrecht in Hannover kontaktieren.

 

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Nutzen Sie unser Leistungsangebot Steuerstrafrecht:

Selbstanzeige (§ 371 AO)

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein wirksames, aber anspruchsvolles Instrument. Sie kann ein Strafverfahren vermeiden oder zügig zur Einstellung führen – wenn sie vollständig, rechtzeitig und ohne Sperrgründe erfolgt. Wir prüfen für Sie in Hannover u. a.:

  • Voraussetzungen & Sperrgründe (z. B. Tatentdeckung, Prüfungsanordnung, Erscheinen der Steuerfahndung),

  • Vollständigkeit sämtlicher betroffener Zeiträume und Steuerarten,

  • Zahlungspflichten (Steuern, Zinsen; in hohen Fällen Zuschläge nach gesetzlicher Vorgabe),

  • sichere Einreichung und die anschließende Kommunikation mit dem in Niedersachsen zuständigen Finanzamt für Fahndung und Steuern.
    Unser Ziel: rechtssichere Straffreiheit und minimale Reibungsverluste – diskret, schnell, strukturiert.

Betriebsprüfung und steuerstrafrechtliches Risiko

Eine Außen- bzw. Betriebsprüfung kann auch dann stattfinden, wenn bereits ein Anfangsverdacht diskutiert wird – die Prüfungsbefugnisse bestehen grundsätzlich fort. Wichtig ist, die verfahrenstaktische Balance zu halten:

  • Abgrenzung zwischen Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren,

  • Belehrung und Mitwirkung korrekt handhaben,

  • Akteneinsicht & Informationsflüsse steuern,

  • Kommunikation mit Prüfungsdienst und Finanzamt für Fahndung und Steuern Hannover koordinieren.
    Wir sorgen dafür, dass Formalien sitzen, Verfahrensrechte gewahrt bleiben und Lösungen (z. B. Nacherklärung, Verständigung, Einstellung) realistisch erreichbar sind.

Durchsuchung und Beschlagnahme (Hannover und Niedersachsen)

Kommt es zu einer Durchsuchung in Unternehmen oder Privatwohnung, zählt sofortige professionelle Unterstützung. Wir stabilisieren die Lage vor Ort, prüfen Beschluss und Umfang (beim Beschuldigten oder bei Dritten), achten auf Beschlagnahmevoraussetzungen und dokumentieren Widersprüche für die weitere Verteidigung. Gleichzeitig schützen wir Familie, Mitarbeitende und Abläufe vor unnötiger Eskalation und übernehmen die Koordination mit den Ermittlungsbehörden.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht in Hannover:

  • Soforthilfe bei Durchsuchung und Untersuchungshaft (Vor-Ort-Einsatz, Hotline, Checkliste, Kommunikation mit Einsatzleitung)
  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung (Tathandlung/Unterlassen, Versuch, Kompensationsverbot, Schätzung)
  • Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige und Nacherklärung (Sperrgründe prüfen, Vollständigkeit/Fristen, Zahlungsmanagement)
  • Betreuung und Abschluss bei einer Betriebsprüfung
  • Steueranwalt für die Verteidigung in Hannover und bundesweit
  • Kommunikation mit dem Finanzamt für Fahndung und Steuern und der Staatsanwaltschaft
  • Genaue Fallanalysen und Klärung der individuellen Sachlage

Das spezialisierte Team von DNK Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung in komplexen Steuerstrafverfahren – von der präventiven Beratung bis zur akuten Krisenlage. Wir begleiten Mandanten in Hannover und bundesweit bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung strafbefreiender Selbstanzeigen sowie Berichtigungen und verteidigen konsequent im Ermittlungs‑, Zwischen‑ und Hauptverfahren. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Steuern, der Bußgeld- und Strafsachenstelle und der Staatsanwaltschaft Hannover, strukturieren die Kommunikation, sichern Fristen und arbeiten auf Lösungen hin – von der Nacherklärung über Verständigungen bis hin zu Verfahrenseinstellungen. Steuerstrafrecht Hannover ist unsere Kernkompetenz: präzise, diskret und lösungsorientiert.

Ihr Experte und Spezialist im Bereich des Steuerstrafrechts ist:

Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Steuerrecht
Zert. Berater im Steuerstrafrecht

+49 89 273 740 110
M +49 170 68 29 712
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de

Maximilian Krämer LL.M.

Annelie Altrogge

Rechtsanwältin
Zert. Beraterin im Steuerstrafrecht

089 27 37 40-110
M 0151 295 37 104
annelie.altrogge@dnk-rechtsanwaelte.de

Annelie Altrogge

DNK Rechtsanwälte betreuen Sie außerdem in den Bereichen:

Steuerrecht Erbrecht & Nachfolgeberatung Zweitwohnungsteuer Berater für Berater Tax Compliance
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