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Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen

I. Vor einer Durchsuchung

  1. Kooperationsoptionen prüfen
    • Falls eine Durchsuchung in Ihrem Unternehmen oder bei Ihnen privat nicht unwahrscheinlich erscheint, sollten Sie uns unverzüglich kontaktieren, um mögliche Kooperationsmöglichkeiten mit den Behörden prüfen zu lassen.
  2. Verhaltensweise einüben
    • Insbesondere in Unternehmen sollte regelmäßig das korrekte Verhalten im Falle einer Durchsuchung durch die Finanzbehörden mit den Angestellten besprochen und praktisch eingeübt werden.
  3. Checkliste erstellen
    • Erstellen Sie frühzeitig eine Checkliste für das Verhalten im Falle einer Durchsuchung durch die Finanzbehörden.
    • Stellen Sie sicher, dass die Checkliste aktuell ist und bei allen relevanten Stellen sowie Funktionsträgern griffbereit vorliegt.
    • Die Checkliste sollte neben den nachfolgenden Verhaltensregeln auch organisatorische Informationen wie bspw. die Kontaktdaten von zuständigen internen und externen Ansprechpartnern sowie Beratern enthalten.

II. Während einer Durchsuchung

  1. Ruhe bewahren
    • Versuchen Sie keineswegs, Unterlagen oder Daten zu verstecken und/oder zu vernichten. Dies könnte ansonsten einen Haftgrund darstellen. Jeglicher Widerstand ist zu unterlassen.
    • Sie müssen die Durchsuchung und Beschlagnahme dulden, sind aber nicht verpflichtet, aktiv hieran mitzuwirken.
    • Bei geschlossenen Behältnissen sollten Sie eine Öffnung auf Anforderung erwägen, da diese andernfalls gewaltsam geöffnet werden dürfen.
  2. Schweigen
    • Machen Sie keinerlei Angaben – egal, welche Vorteile Ihnen dadurch versprochen werden. Keine Aussage wird die Durchsuchung verkürzen oder das Verfahren beschleunigen – meist ist das Gegenteil der Fall.
    • Dies gilt auch für anwesende Mitarbeiter oder Angehörige. Beschuldigte und Zeugen dürfen und sollten darauf bestehen, vor einer etwaigen Aussage rechtlichen Rat einzuholen. Spontane Zeugenaussagen sind unbedingt zu vermeiden.
  3. Beamte identifizieren
    • Lassen Sie sich die Dienstausweise der durchsuchenden Beamten zeigen und notieren Sie deren Namen sowie deren jeweilige Dienstbezeichnungen.
    • Insbesondere bei Durchsuchungen in Unternehmen sollten Sie den Beamten einen gesonderten Raum zur Verfügung stellen, um den Betriebsablauf so wenig wie möglich zu stören.
  4. Rechtsanwalt kontaktieren
    • Rufen Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt an und informieren Sie den Leiter der Durchsuchungsmaßnahme darüber.
    • Ein Beamter kann die Nummer wählen und sicherstellen, dass der richtige Berater angerufen wird, hat aber kein Recht darauf, mitzuhören.
    • Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen alles Weitere erklären und eventuell ein erstes Gespräch mit den Beamten führen. Oftmals kann vereinbart werden, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts zu unterbrechen, obwohl darauf kein Rechtsanspruch besteht.
  5. Dokumente einholen
    • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss, die Beschlagnahmeanordnung und ggfs. die schriftliche Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aushändigen und übermitteln Sie diese unverzüglich an Ihren Rechtsanwalt, idealerweise per E-Mail.
  6. Zeugen anfordern
    • Sie können darauf bestehen, dass während der Durchsuchung ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeugen anwesend sind.
  7. Beschlagnahme formal durchführen
    • Geben Sie keine Unterlagen oder Daten freiwillig heraus. Lassen Sie diese zur Wahrung eventueller Rechtsmittel stets förmlich beschlagnahmen. Dies erleichtert die anschließende Geltendmachung etwaiger Herausgabeansprüche.
  8. Sichtung der Unterlagen
    • Ihre Unterlagen dürfen nur von der Staatsanwaltschaft oder der BuStra/StraBu gesichtet werden. Polizisten und Steuerfahnder dürfen dies hingegen nicht eigenmächtig tun. Bestehen Sie im Zweifel auf eine Versiegelung.
  9. Kopien anfertigen
    • Fertigen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen an, die Sie für den Fortlauf des Unternehmensbetriebs benötigen. Datenträger, PCs, Handys usw. können von den Beamten ggfs. „gespiegelt“ werden, um eine Mitnahme derer zu verhindern.
  10. Durchsuchungsprotokoll
    • Lassen Sie sich einen Durchschlag des Durchsuchungsprotokolls und des Beschlagnahmenachweises aushändigen, in dem alle beschlagnahmten Gegenstände und Datenträger genau aufgeführt sind.
    • Bestehen Sie im Zweifel auf die Ergänzung oder Konkretisierung des Verzeichnisses und auf eine Versiegelung der entsprechenden Unterlagen und Daten.
  11. Korrespondenz mit dem Verteidiger
    • Korrespondenz mit Ihrem Strafverteidiger ist im Gewahrsam zeugnisverweigerungsberechtigter Personen grundsätzlich beschlagnahmefrei.
    • Sollte eine Beschlagnahme dennoch durchgeführt werden, bestehen Sie auf eine Versiegelung der Unterlagen und benachrichtigen Sie sofort Ihren Verteidiger.
  12. Nichts unterschreiben
    • Unterzeichnen Sie nichts, ohne dies zuvor mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin abzustimmen.

III. Nach einer Durchsuchung

  1. Frühzeitige Information
    • Falls absehbar, sollten Sie mit Ihrem Verteidiger erwägen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten und/oder Geschäftspartner frühzeitig darüber zu informieren, dass die Finanzbehörden ggfs. auch bei ihnen ermitteln könnten. Überraschungsbesuche könnten den Geschäftskontakt gefährden. Vermeiden Sie jedoch jegliche Zeugenbeeinflussung.
  2. Hektische Reaktionen vermeiden
    • Vermeiden Sie jede hektische Reaktion, wie z.B. eine plötzliche Reise ins Ausland oder das Leerräumen von Bankkonten. Dies könnte als Haftgrund angesehen werden und zusätzlich zur Untersuchungshaft führen.
  3. Langfristiges Verfahren
    • Bereiten Sie sich auf ein längeres Verfahren vor, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Jeder Anflug von Eile zur schnellen Beendigung des Verfahrens schwächt Ihre Position und bewirkt in der Regel das Gegenteil.
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