Anwalt Wirtschaftsstrafrecht München – Strafverteidiger und Experte
Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen: Staatsanwaltschaften und Schwerpunktabteilungen ermitteln immer häufiger und konsequenter gegen Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Mitarbeiter. Schon ein Anfangsverdacht – etwa wegen Betrug oder Untreue – kann zu Durchsuchungen, Vermögensarrest und erheblichen Reputationsschäden führen. Wer im Wirtschaftsstrafrecht früh und richtig reagiert, schützt sein Unternehmen und seine persönliche Existenz.
Wenn ein Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht droht: Vertrauen Sie den Spezialisten.
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Wirtschaftsstrafrecht – die Schnittstelle von Strafrecht und Wirtschaft
Das Wirtschaftsstrafrecht verbindet strafrechtliche Verteidigung mit einem fundierten Verständnis wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher und bilanzieller Zusammenhänge. Ein Vorwurf wie Untreue oder Betrug lässt sich nur entkräften, wenn man die unternehmerischen Abläufe dahinter versteht. Genau hier liegt die Stärke von DNK Rechtsanwälte: Aus unserer Kernkompetenz im Steuerstrafrecht kennen wir die Arbeitsweise von Fahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle und Staatsanwaltschaft – und kombinieren strafrechtliche Erfahrung mit wirtschaftlichem Sachverstand.
DNK Rechtsanwälte: Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in der Nähe
Von München aus verteidigen wir Mandanten bundesweit. Wir beraten Unternehmen präventiv und übernehmen die Verteidigung von Einzelpersonen in allen Verfahrensstadien – vom ersten Ermittlungsschritt bis zur Hauptverhandlung und Revision. Diskretion, schnelle Erreichbarkeit und eine klare Strategie stehen dabei im Mittelpunkt.
Unsere Erfahrungen und Kompetenzen Wirtschaftsstrafrecht in München und bundesweit:
- Langjährige Erfahrung an der Schnittstelle von Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Starkes Netzwerk aus Strafverteidigern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- Verhandlung und Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörden und Gerichten
- Bundesweite Vertretung und Verteidigung von Unternehmen und Einzelpersonen
- Diskrete, vertrauensvolle und persönliche Betreuung
- Kurzfristige Termine möglich – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten
Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst Straftaten, die im wirtschaftlichen Kontext begangen werden und sich gegen das Vermögen von Unternehmen, Geschäftspartnern, dem Staat oder der Allgemeinheit richten. Betroffen sind häufig Personen, die im Berufsalltag Verantwortung tragen – Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Angestellte. Weil sich die relevanten Handlungen oft in alltäglichen Geschäftsvorgängen verbergen, geraten auch integer handelnde Entscheider unter Verdacht.
Wir verteidigen Sie insbesondere bei den folgenden Vorwürfen:
Betrug – § 263 StGB
Der Betrug nach § 263 StGB ist der zentrale Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts. Strafbar macht sich, wer durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch fremdes Vermögen schädigt, um sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Eng verwandt sind der Computerbetrug (§ 263a StGB), der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und der Kreditbetrug (§ 265b StGB). Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 StGB) – bis zu zehn Jahren.
Untreue – § 266 StGB
Die Untreue nach § 266 StGB trifft vor allem Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und Aufsichtsräte. Wer eine eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen missbraucht (Missbrauchstatbestand) oder seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt (Treubruchtatbestand) und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht, macht sich strafbar. Typische Vorwürfe betreffen riskante oder eigennützige Geschäftsentscheidungen, verdeckte Zahlungen oder die Verwendung von Gesellschaftsvermögen. Die Abgrenzung zum erlaubten unternehmerischen Ermessen ist oft der Schlüssel der Verteidigung. Der Strafrahmen entspricht über § 266 Abs. 2 StGB dem des Betrugs.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – § 266a StGB
Nach § 266a StGB macht sich strafbar, wer als Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig an die Einzugsstelle abführt. Große praktische Bedeutung hat die Vorschrift bei Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und fehlender ordnungsgemäßer Anmeldung. Da hier häufig zugleich der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht, ist die enge Verzahnung von Wirtschafts- und Steuerstrafrecht besonders wichtig. Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Insolvenzstraftaten – § 15a InsO, § 283 StGB
Gerät ein Unternehmen in die Krise, rücken die Insolvenzdelikte in den Fokus. Die Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) bestraft die verspätete oder unterlassene Stellung des Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Hinzu kommen die Bankrottdelikte (§ 283 StGB) – etwa das Beiseiteschaffen von Vermögen oder Verstöße gegen Buchführungspflichten – sowie die Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283c, 283d StGB). Für Geschäftsführer ist besondere Sorgfalt geboten, weil sich zivil-, steuer- und strafrechtliche Haftung überlagern.
Korruption – § 299 StGB, §§ 331–334 StGB
Korruptionsvorwürfe betreffen sowohl die Privatwirtschaft als auch den Umgang mit Amtsträgern. Im geschäftlichen Verkehr erfasst § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung – etwa unzulässige Zuwendungen für die Vergabe von Aufträgen. Gegenüber Amtsträgern greifen die Vorteilsannahme (§ 331 StGB), die Bestechlichkeit (§ 332 StGB), die Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und die Bestechung (§ 334 StGB). Schon Einladungen, Geschenke oder Sponsoring können einen Anfangsverdacht begründen. Eine durchdachte Compliance und eine frühzeitige Verteidigung sind entscheidend.
Steuerhinterziehung – § 370 AO
Das Steuerstrafrecht ist die Kernkompetenz von DNK Rechtsanwälte und eng mit dem Wirtschaftsstrafrecht verzahnt. Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO – unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt mit der Folge eines Steuerschadens – ist in nahezu jedem Wirtschaftsstrafverfahren ein Thema. Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen (etwa ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro) bis zu zehn Jahren. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Steuerstrafrecht.
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Nutzen Sie unser Leistungsangebot im Wirtschaftsstrafrecht
Unternehmensverteidigung
Wir verteidigen Unternehmen gegen Geldbußen und Einziehung, koordinieren – wo sinnvoll – die Verteidigung beteiligter Mitarbeiter und sorgen für eine kontrollierte Kommunikation mit den Behörden, um öffentlichkeitswirksame Ermittlungen zu vermeiden.
Individualverteidigung
Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter verteidigen wir in allen Verfahrensstadien. Ziel ist es, so früh wie möglich strategisch auf das Verfahren einzuwirken, um Anklage und Hauptverhandlung zu vermeiden.
Durchsuchung und Beschlagnahme – Soforthilfe
Stehen die Ermittler vor der Tür, sind wir Ihr Ansprechpartner in dieser Ausnahmesituation. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begleiten den Ablauf, damit Druck von Ihnen, Ihren Angehörigen und Mitarbeitern genommen wird.
Unsere Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht in München:
- Vertretung in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts
- Verteidigung bei Betrug, Untreue, Insolvenz- und Korruptionsdelikten
- Strafverteidiger für München und bundesweit
- Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden
- Soforthilfe bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
- Criminal Compliance und präventive Beratung
- Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren
- Genaue Fallanalyse und Klärung der individuellen Sachlage
Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Was versteht man unter Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug, vor allem Vermögensdelikte wie Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) sowie Insolvenz-, Korruptions- und Steuerdelikte, die häufig komplexe Unternehmensstrukturen betreffen.
Wer ist von Wirtschaftsstrafverfahren betroffen?
Vor allem Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Mitarbeiter – aber auch das Unternehmen selbst, gegen das Geldbußen und Einziehung verhängt werden können.
Was sollte ich bei einer Durchsuchung tun?
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger. Jede vorschnelle Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise schon beim ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens. Je früher wir eingebunden sind, desto größer ist der Spielraum für eine Einstellung des Verfahrens.
Das hoch spezialisierte Kanzleiteam verfügt über langjährige Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren am Amtsgericht und den Großen Strafkammern am Landgericht und steht Ihnen bundesweit zur Seite: sowohl präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (z. B. durch frühzeitige Beratung und Verteidigungsplanung) als auch dann, wenn bereits ermittelt wird.
Wir übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien und vertreten Sie konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – ebenso bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Arrest-/Einziehungsmaßnahmen und in zeitkritischen Situationen wie Vorladungen, Anhörungen oder Strafbefehlen.
Ihre Spezialisten im Bereich Wirtschaftsstrafrecht sind:
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, Strafverteidiger
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