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Honorar & Kosten – Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Steuerfragen sind Vertrauensfragen – und qualifizierte Arbeit hat ihren Preis. Das gilt auch für unsere Tätigkeit im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Schon im ersten Gespräch erhalten Sie eine fundierte, ehrliche Einschätzung Ihrer Situation – und damit eine echte Grundlage für Ihre nächsten Entscheidungen. Deshalb vorweg in aller Klarheit: Bei uns gibt es keine kostenlose Erstberatung. Unsere Beratung, Gestaltung und Verteidigung beruhen auf langjähriger Erfahrung, Fachanwaltsqualifikationen, Zertifizierungen, Auszeichnungen und kontinuierlicher Fortbildung. Jedes Mandat wird individuell und persönlich betreut – und durch den internen Austausch in der Kanzlei steht Ihnen die Kompetenz der gesamten Kanzlei zur Verfügung. Diese Qualität ist die Grundlage unserer Vergütung.

Vergütungsvereinbarung – planbar und transparent

In der Regel richtet sich unsere Vergütung nach einer vorab getroffenen Vergütungsvereinbarung. Darin legen wir gemeinsam fest, auf welcher Grundlage abgerechnet wird, etwa nach einem Stundensatz, einer Pauschale oder einer anderen passenden Form. Ebenso regeln wir die Fragen eines Vorschusses und die Abrechnungsmodalitäten. Als Mindestvergütung gilt dabei die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Abrechnung nach dem RVG

Ohne gesonderte Vereinbarung richtet sich unsere Vergütung nach dem RVG. Dieses enthält Gebührentabellen, die sich nach dem sogenannten Gegenstands- oder Streitwert bemessen – also nach dem wirtschaftlichen Wert, den die Angelegenheit für Sie hat. In steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren ist diese Bemessung nicht immer auf den ersten Blick nachvollziehbar. Wir erläutern Ihnen die Grundlagen daher verständlich und im Voraus.

Transparenz von Anfang an

Wir klären Sie vor Mandatsbeginn über die zu erwartenden Kosten auf, soweit diese absehbar und berechenbar sind, und informieren Sie während des laufenden Mandats fortlaufend. Über die Schlussrechnung wird bei uns nicht nachverhandelt. Ihr Honorar ist eine Investition in eine kompetente Vertretung – darüber sprechen wir offen und auf Augenhöhe.
 
Hinweis für Beschuldigte im Steuerstrafverfahren: Verteidigungskosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzen. Mehr dazu auf unserer Seite Kosten der Strafverteidigung
 
Sie haben Fragen zu unserer Vergütung? Nehmen Sie Kontakt auf.

 

„Ihr Honorar ist eine Investition – und Sie sollen jederzeit wissen, wofür.“

Maximilian Krämer und Malte Norstedt
Partner DNK Rechtsanwälte

 

Häufige Fragen zu Honorar und Kosten - FAQ

Gibt es bei DNK Rechtsanwälte eine kostenlose Erstberatung?

Nein. Bereits das erste Gespräch ist eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihrer Situation und damit eine qualifizierte Leistung. Sie erfahren vorab, welche Kosten für die Erstberatung anfallen.

Wie rechnet DNK Rechtsanwälte ab?

In der Regel auf Basis einer vorab getroffenen Vergütungsvereinbarung – etwa nach Stundensatz, Pauschale oder einer anderen passenden Form. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt das gesetzliche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Was ist eine Vergütungsvereinbarung?

Eine vorab getroffene Absprache, in der wir gemeinsam die Abrechnungsgrundlage, einen möglichen Vorschuss und die Abrechnungsmodalitäten festlegen. Als Mindestvergütung gilt dabei stets die gesetzliche Vergütung nach dem RVG.

Erfahre ich vorab, was mich mein Mandat kostet?

Ja. Wir klären Sie vor Mandatsbeginn über die zu erwartenden Kosten auf, soweit diese absehbar und berechenbar sind, und informieren Sie während des laufenden Mandats fortlaufend.

Kann ich meine Verteidigungskosten im Steuerstrafverfahren steuerlich absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Die Einzelheiten erläutern wir auf unserer Seite Kosten der Strafverteidigung.

 

Terminanfrage für eine telefonische Beratung oder ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumlichkeiten im Herzen von München

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