Rechtsanwalt Karl Reitmeier hat das weiterbildende Studium Steuerstrafrecht der FernUniversität in Hagen erfolgreich abgeschlossen. Das Institut für wissenschaftliche Weiterbildung hat ihm am 14. Juli 2026 das Recht erteilt, die Bezeichnung Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen, Institut für wissenschaftliche Weiterbildung) zu führen. Für Mandanten heißt das: Ein weiterer Berufsträger unserer Kanzlei hat seine Spezialisierung im Steuerstrafrecht formal nachgewiesen, geprüft an einer Universität und nicht nur behauptet.
Was hinter der Bezeichnung steckt
Das Studium richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Steuerberater und setzt bereits einen juristischen oder steuerlichen Abschluss voraus. Es umfasst 20 ECTS-Punkte bei einer Regelstudienzeit von zwei Semestern und ist in vier Module gegliedert:
- Grundlagen des Strafrechts und des Steuerrechts
- Materielles Steuerstrafrecht I, also Tatbestand, Täterschaft und subjektiver Tatbestand
- Materielles Steuerstrafrecht II mit Selbstanzeige, Ordnungswidrigkeiten und Zollstrafrecht
- Verfahrensrecht, außergerichtlich und gerichtlich
Das Recht zur Führung der Bezeichnung ist auf vier Jahre befristet und lässt sich anschließend durch nachgewiesene Fortbildung verlängern. Die Bezeichnung ist damit kein einmaliger Titel, sondern muss regelmäßig neu unterlegt werden.
Nicht zu verwechseln mit dem Fachanwalt
Der Fachanwalt für Steuerrecht wird von der Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Der Zertifizierte Berater im Steuerstrafrecht ist dagegen eine universitäre Weiterbildungsbezeichnung, die genau das Feld abdeckt, das die Fachanwaltsordnung nicht als eigenes Gebiet kennt. Ein eigener Fachanwalt für Steuerstrafrecht existiert nämlich nicht. Beides zusammen beschreibt deshalb erst die gesamte Spezialisierung.
Was das für unsere Mandate bedeutet
Ein Steuerstrafverfahren entscheidet sich selten an einer einzelnen Norm. Es verlangt Steuerrecht und Strafrecht gleichzeitig, dazu ein sicheres Gefühl für das Verfahren, für den Zeitpunkt einer Selbstanzeige und für den Umgang mit Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle. Genau diese Verbindung bildet das Studium ab.
Damit führen bei DNK drei Berufsträger die Bezeichnung Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. Für Mandanten bedeutet das kürzere Wege, weil Vertretung und Zweitmeinung im Haus bleiben, auch wenn ein Verfahren schnell mehrere Beteiligte hat.
Ihr Kontakt
Sie haben Post vom Finanzamt oder von der Steuerfahndung bekommen, oder Sie fragen sich, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall noch möglich ist? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und sagen Ihnen offen, welche Möglichkeiten Sie haben. Rufen Sie uns an unter 089 273 740 110 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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